Kosten der Unterkunft im SGB II angemessen berechnen – wie gelingt das?

Derzeit wird viel über „Hartz-IV“ diskutiert. Dabei liegt der Fokus auf dem Regelsatz dieser Hilfeleistung oder den Sanktionen. Die zweite Säule der Leistungen im Grundsicherungssystem ist weniger im Blick: Die Kosten der Unterkunft und Heizung. Das SGB II gibt vor »Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.«. Für Prof. Stefan Sell liegt genau in diesem unbestimmten Rechtsbegriff „angemessen“ das Problem. Die Ausgaben der Jobcenter für die Kosten der Unterkunft liegen bei über 14 Milliarden Euro pro Jahr. Und dennoch summierte sich von Januar bis Dezember 2017 die Lücke zwischen den anerkannten und den tatsächlichen Kosten der Unterkunft aller in Deutschland lebenden Hartz-IV-Empfänger auf knapp 627 Millionen Euro. Dem Vorbehalt der „Angemessenheit“ widmet Sell sich in einem Artikel auf der Plattform »Aktuelle Sozialpolitik«. Sell skizziert die Problematik und stellt die seitens der unterschiedlichen politischen Richtungen vertretenden Änderungsvorschläge vor. Er stellt auch klar, dass eine gefällige Lösung der Probleme nicht innerhalb des bestehenden Systems gelingen kann. Jedoch sollten mögliche hilfreiche Korrekturen zugunsten der Betroffenen umgesetzt werden.

Quelle: Aktuelle Sozialpolitik

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