Azubi-Mindestvergütung: Reichen 504 Euro aus?

Die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek legte am Donnerstag (8.11.) ihren Mindestlohnvorschlag für Azubis vor. Auf dem Tag der Berufsausbildung des Deutschen Gewerkschaftsbundes nannte die CDU-Politikerin die Zahl von 504 Euro für das erste Lehrjahr. In den Folgejahren sollen es fünf, zehn und 15 Prozent mehr sein. Der DGB hatte als Azubi-Mindestvergütung höhere Summen gefordet: Er verlangt als Untergrenze 80 Prozent der jeweils durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung. Das wären im Jahr 2017 für das erste Ausbildungsjahr 635 Euro, für das zweite Ausbildungsjahr 696 Euro, für das dritte Ausbildungsjahr 768 Euro und für das vierte Ausbildungsjahr 796 Euro. Im Koalitionsvertrag ist verankert, erstmalig einen Mindestlohn für Lehrlinge einzuführen. Die Mindestvergütung für Azubis soll im Zuge der Novelle des Berufsbildungsgesetzes umgesetzt werden. Geplant ist deren Verabschiedung für Sommer 2019. Zum 1. Januar 2020 soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Quelle: DGB; BMBF; Handelsblatt

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