Förderlücke für Geflüchtete in Ausbildung oder Studium

Gestattete, also Personen mit Aufenthaltsgestattung, mit guter Bleibeperspektive und Geduldete in einer betrieblichen Berufsausbildung erhalten auch nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) eine Leistung zur Deckung ihres Lebensunterhalts. Das Problem fehlender Hilfe zum Lebensunterhalt aufgrund einer Ausbildung stelle sich für diese Personengruppe nicht. Das gelte auch für Geduldete in einem Studium, die Bafög-Leistungen beziehen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Diese hatte nach Förderlücken bei diesem Personenkreis gefragt, die durch Aufnahme einer Ausbildung entstünden. Die Bundesregierung ergänzt jedoch weiter, dass bei Gestatteten und Geduldeten mit unklarer Bleibeperspektive nach 15 Monaten nur eingeschränkte Fördermöglichkeiten bestehen. Damit räumt sie für diese Personengruppe eine Förderlücke ein. Die FDP will diese Lücke schließen und hat einen entsprechenden Antrag ins Parlament eingebracht.

Förderlücke schließen

Die FDP-Fraktion fordert eine bessere Unterstützung von Personen mit Aufenthaltsgestattung, die im laufenden Asylverfahren eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Die aktuelle Rechtslage führe dazu, dass bedürftige Gestattete oft ihr Studium oder ihre Ausbildung abbrechen oder gar nicht erst beginnen, weil der Lebensunterhalt in diesem Fall nicht gesichert sei. Dies wirke der Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt, aber auch der Fachkräftesicherung entgegen. Darum fordern die Liberalen die kurzfristige Anwendung einer Härtefallregelung sowie die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes bis Herbst 2018, um die Förderlücke langfristig zu schließen.

Der für den Antrag federführende Abgeordnete Dr.Jens Brandenburg kommentierte den „Jugendsozialarbeit News“ gegenüber: „Dass die Bundesregierung die Lösung in schnelleren Verfahren im ohnehin gnadenlos überlasteten BAMF sieht, ist hanebüchen. Wir fordern die Bundesregierung auf, noch im Herbst einen Gesetzesentwurf zur Schließung der Förderlücke vorzulegen. Abwarten ist keine Lösung. Jeder weitere Tag schafft unnötig Integrationsprobleme und verschärft den Fachkräftemangel. Es wird Zeit für ein Einwanderungsgesetz, das das Regelchaos in der Asyl- und Einwanderungspolitik endlich ordnet.“

Das Land Baden-Württemberg identifizierte die bestehende Förderlücke ebenfalls und hat einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; FDP MdB Dr. Jens Brandenburg

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