Im Jahr 2014 waren 50,3 Prozent aller jungen Mütter und 37,6 Prozent aller jungen Väter im Alter von 16 bis 25 Jahren ohne Berufsabschluss. Aber auch jenseits dieser Alterskohorte sind große Probleme bei der Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Familienarbeit bekannt. Unabhängig vom Alter sind vor allem (weibliche) Alleinerziehende häufig ohne Berufsausbildung. 54,7 Prozent aller erwerbslosen Alleinerziehenden im SGB-II-Bezug waren im Jahr 2015 ohne Berufsabschluss. Gleichzeitig ist die Anzahl unbesetzter Lehrstellen auf dem Ausbildungsmarkt hoch. Daher wollte die Linke von der Bundesregierung wissen, wie sich die betriebliche Teilzeitausbildung entwickelt. Aus Sicht der Linken eine gute Möglichkeit Ausbildung und Familie besser zu vereinbaren. Nun liegt die Antwort der Bundesregierung vor.
Gesetzliche Grundlage für Teilzeitberufsausbildung
Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005 ist die Teilzeitberufsausbildung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort hin. Auszubildende und Ausbildende können in einem gemeinsamen Antrag die Kürzung der Ausbildungszeit auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beantragen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Eine Schwachstelle jedoch besteht bei der Definition des „berechtigten Interesses“. Das BBiG liefert diese leider nicht. Ebenso fehlt die Definition der Adressatengruppe einer Teilzeitausbildung. Dennoch sieht die Bundesregierung dieses Ausbildungsmodell als eine Option für Auszubildende, die insbesondere aus familiären Gründen über ein begrenztes wöchentliches Zeitbudget verfügen.
Teilzeitberufsausbildung noch nicht weit verbreitet
Im Jahr 2016 wurden rund 0,4 Prozent der Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung in Teilzeit abgeschlossen, davon 0,06 Prozent für Männer und 0,95 Prozent für Frauen. 2008 waren insgesamt nur 0,1 Prozent aller Ausbildungsverträge solche mit Teilzeitregelung.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages