Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II – Optimierungsgesetz) – Antrag der Länder Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt – Drucksache 282/05 – Plenarsitzung am 27.4.2005, Tagesordnungspunkt 62 “ Der Mehrländerantrag will wesentliche Fehlsteuerungen, die im Zuge der Hartz-Reformen aufgetreten sind, schnellstmöglich beseitigen. So sollen Auszubildende, deren Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungswürdig ist, in besonderen Härtefällen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Beihilfe und nicht als Darlehen erhalten. Zudem soll die Zuständigkeit für die Berufsberatung und Berufsorientierung bei den Agenturen für Arbeit konzentriert werden, um zu verhindern, dass, wie die bisherige Praxis zeigt, bei Veranstaltungen zur Berufsorientierung in den Schulen Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern ausgeschlossen werden, da für sie nicht die Agentur für Arbeit, sondern die Optionskommunen zuständig sind. Schließlich soll eine Ausgleichsregelung eingeführt werden, wonach bei leistungsberechtigten Personen, die in ein Frauenhaus aufgenommen werden, der Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung des ehemaligen Aufenthaltsortes dem Leistungsträger im Bereich des Frauenhauses die entsprechenden Kosten zu erstatten hat. Darüber hinaus soll eine Klarstellung erfolgen, dass für Bezieher von Arbeitslosengeld, die einen ergänzenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, allein die Arbeitsagenturen zuständig sind, die Arbeitsgemeinschaften bzw. zugelassenen kommunalen Träger allein für reine Arbeitslosengeld II-Bezieher. Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Die Vorlage soll auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005 aufgenommen und im Anschluss den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen werden.“
Quelle: http://www3.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/1_20Aktuelles/1.2_20Presse/1.2.1_20Pressemitteilungen/1.2.1.5_20Pressemitteilungen_202005/HI/61,templateId=renderUnterseiteKomplett.html