Jugend in Aktion – Das neue Jugendprogramm ab 2006

Aktive Bürgerschaft fördern: Nationaler Beirat nimmt erneut Stellung zu ‚JUGEND in Aktion‘ “ ‚Die Förderung der aktiven europäischen Bürgerschaft gehört zu den zentralen Zielen des neuen Programms‘, stellt der Beirat in seiner 2. Stellungnahme heraus. Dies sollte stärker berücksichtigt und hervorgehoben werden. Der Nationale Beirat für das EU-Aktionsprogramm Jugend beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend macht in seiner zweiten Stellungnahme vom 13.04.2005 zahlreiche Änderungsvorschläge in Bezug auf Inhalte und Formulierungen im Programmentwurf „Jugend in Aktion“. Er schlägt unter anderem vor, die Zielsetzungen des Programms zu konkretisieren. Die Begriffe „aktive Bürgerschaft” und “europäischen Bürgerschaft”, so stellt er fest, seien zu unspezifisch und könnten nur durch die Unterziele deutlicher gemacht werden. Deswegen sollten als Unterziele ergänzt werden: Entwicklung einer europäischen Identität und europäischer Werte, wie in der EU-Verfassung niedergelegt, Förderung der aktiven kulturellen Teilhabe junger Menschen, Förderung des Wissens über die EU und europäische Politik als Voraussetzung dafür, dass die Jugendlichen die Entwicklungen beurteilen und eine aktive Rolle bei deren Gestaltung einnehmen können, Förderung der aktiven Teilhabe junger Menschen an Politik und Gesellschaft. Entsprechend sollte die Aktion 1 auch die Förderung der Vermittlung europäischen Wissens und des Verständnisses europäischer Zusammenhänge vorsehen. Der Begriff der ‚Staatsbürgerlichen Bildung sollte besser durch ‚aktive Bürgerschaft‘ ersetzt werden. Besonderen Wert legt der Beirat auf die Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Jugendpolitik. Hier sollen die Möglichkeiten von jungen Menschen, Erfahrungen nicht-formellen Lernens zu sammeln und dafür entsprechende Anerkennung zu erhalten, festgeschrieben werden. Außerdem müsse der Dialog und der Fachaustausch innerhalb der offenen Methode der Koordinierung gestützt, das Wissen über die Jugend verbessert und die Begleitforschung gefördert werden. Den jüngst vom Ausschuss des Europaparlaments bekräftigten Vorschlag, eine jährliche Europawoche für die Jugend durchzuführen, teilt der Beirat nicht. Dies sei kein Instrument der Zusammenarbeit und sollte daher grundsätzlich auf nationaler Ebene organisiert werden. Entsprechend bräuchten dafür auch keine Mittel aus der Aktion 5 bereit gestellt werden. Allgemeine und konkrete Kritik übt der Beirat an der geplanten Mittelausstattung. Mit den vorgeschlagenen Mitteln könnten die Ziele des Programms nicht erreicht werden, vor allem, wenn man das Verhältnis zu den Bildungsprogrammen und den Anstieg der Zielgruppen durch zehn neue Mitgliedstaaten bedenke. Auch müsse die Bedeutung der Ziele der einzelnen Aktionen und das Gewicht der einzelnen Aktionen berücksichtigt werden. So müsse die Finanzausstattung von Aktion 1.2 ‚Jugendinitiativen‘ erhöht und die Aktion 4 ‚Sozialpädagogische Betreuer und Unterstützungssysteme‘ finanziell besser ausgestattet werden.“ In Bezug auf pädagogische Begleitung heißt es in der Stellungnahme: „… 3. Unterstützung der Einrichtungen der Jugendarbeit und pädagogische Begleitung Die Bedeutung der „intermediären“ Einrichtungen, die die Aktivitäten junger Menschen im Programm anregen, begleiten und unterstützen, muss in der Struktur der Programmbeschreibung deutlich hervorgehoben werden. Dies gilt für Artikel 3 und 4. Hier sollte es lauten: „Begleitung durch Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendorganisationen und Unterstützungssystemen“. Erforderlich ist es, die in der deutschen Fassung irreführende Bezeichnung „sozialpädagogische Begleitung“ durch einen fachlich zutreffenden Begriff wie „pädagogische Begleitung“ zu ersetzen.“ Hintergrundinformationen: Nationaler Beirat JUGEND “ Der Nationale Beirat zum EU-Aktionsprogramm JUGEND unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie die Deutsche Agentur JUGEND für Europa in ihren Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms JUGEND in Deutschland. Seine Aufgaben bestehen vornehmlich in der Begleitung und Beratung aus fachlicher, inhaltlicher und jugendpolitischer Sicht Herstellung von Transparenz über das Programm und Information der Träger Diskussion von Schwerpunktsetzungen und Weiterentwicklungen des Programms. Die Mitglieder des Beirates werden vom BMFSFJ benannt und kommen regelmäßig mindestens zweimal im Jahr zusammen. Vorsitzender des Beirates ist Lothar Harles (Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Mittelfristige Internationale Soziale Friedensdienste), stellvertretende Vorsitzende ist Ulrike Wisser (BBJ Brüssel). Die aktuelle Zusammensetzung des Beirats finden Sie unter www.jugendfuereuropa.de“ – 05_0153Stellungahme_Beirat130405.pdf – 05_0152Beirat_Empfehlung_Forschung.pdf – 05_0151Anforderungsprofilvonintern_Freiwilligend.pdf

Quelle: http://www.jugendpolitikineuropa.de/nach2006/news-171.html

Dokumente: 05_0151Anforderungsprofilvonintern_Freiwilligend.pdf

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