Interessenbekundung / Antragstellung entimon 2006

Interessenbekundung / Antragstellung entimon 2006 …“ Angebotsabgabe 2006 Das Interessenbekundungsverfahren 2006 wird noch im 1. Halbjahr 2005 durchgeführt. Die Leitlinien 2006 und ‚Besonderen Hinweise‘ zum Interessenbekundungsverfahren 2006 werden ab der 20. KW 2005 auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Das entsprechende Formular zur Abgabe von Projekt- Angeboten wird ab dem 01.06.2005 bereitgestellt. Bis zum 15.07.2005 (Datum des Poststempels) können Projekt-Angebote bei der Servicestelle entimon eingereicht werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens. 1. Stufe – Interessenbekundungsverfahren 2006 Das Interessenbekundungsverfahren wird auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien 2006 und der ‚Besonderen Hinweise‘ durchgeführt. An der Interessenbekundung können sich bundesweit alle Organisationen und Institutionen beteiligen, die nach Pkt. 3.4 der Leitlinien zu diesem Programm förderfähig sind und Aktionen und Projekte im Rahmen von entimon umsetzen möchten. In der Interessenbekundung sind durch den Antragsteller in komprimierter und zusammengefasster Form das geplante Projekt mit den dazugehörigen Kosten und Finanzierungsquellen darzustellen. Hinsichtlich Umfang und Höhe der Förderung gelten entsprechend Pkt. 3.3 der Leitlinien entimon als Orientierung die Fördersätze nach den Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 19. Dezember 2000 (GMBI 2001, S. 18), geregelt unter Nr. III 3.1 bis 3.6. [RL siehe Anhang] … Achtung. Es können nur Projekt-Angebote berücksichtigt werden, wenn sie rechtsverbindlich unterschrieben und vollständig einschließlich der notwendigen Anlagen bei der Servicestelle entimon eingereicht werden. Träger, die einer Zentralstelle, die aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes gefördert werden, müssen ihre Anträge über die Zentralstelle stellen. Als Zentralstelle, die aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes gefördert wird, sind alle bundeszentral arbeitenden Träger zu verstehen, die mit Zustimmung des BMFSFJ KJP-Mittel an Gliederungen weiterreichen, unabhängig davon, aus welchen KJP-Programm diese Mittel stammen. Im jeweils abzustimmenden Ausnahmefall tritt dies auch auf die Verbände zu, die im Sinne von Zentralstellen in anderen Förderprogrammen des BMFSFJ tätig sind. Es gilt das Zentralstellenverfahren nach dem KJP. Bitte beachten Sie, dass nur eine Bewilligung für das Jahr 2006 erteilt werden kann. Das Programm entimon hat eine planmäßige Gesamtlaufzeit bis zum 31.12.2006. Die eingereichten Projekt-Angebote werden nach einem Bewertungs- und Auswahlverfahren durch die beteiligten Programmpartner geprüft. Das Ergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. 2. Stufe – Antragstellung Ausgewählte Interessenten werden durch die Servicestelle entimon schriftlich aufgefordert, einen Förderantrag unter Nutzung der dazu vorgegeben Formulare zu stellen.“ – richtlinien_kjp.pdf

Quelle: http://www.entimon.de/content/e28/e43/index_ger.html#e132

Dokumente: richtlinien_kjp.pdf

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