‚Aktion Mensch‘ Förderbereich 5000xZukunft wird verlängert

‚Aktion Mensch‘ Förderbereich 5000xZukunft Die Aktion wird verlängert “ Anträge auf Förderung von Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit können nun noch bis zum 31.12.2005 gestellt werden. Insbesondere Initiativen und Projekte aus den Jugendverbänden, aus den Gemeinden und von anderen freien Trägern der Jugendarbeit können einen Zuschuss erhalten. Nutzen Sie die unbürokratischen Fördermöglichkeiten von bis zu 5000,- €uro für die Unterstüt-zung zusätzlicher und neuer Projekte von und für Kinder- und Jugendliche in Ihrer Region. Das Wichtigste ist eine zukunftsweisende, nachhaltige, interessante oder auch witzige Projekti-dee. Ihre Idee. Gesucht werden Projekte, die kreativ sind, nachdenklich machen, beraten, un-terstützen oder neue Erlebnisräume erschließen. Kurz gesagt, gefördert wird, was Kindern und Jugendlichen (jungen Menschen bis 27 Jahren) Freude und Spaß macht, ihnen gut tut und ihre Lebensbedingungen verbessert. Kinder und Jugendliche können auch selbst Projekte planen, einbringen und umsetzen. Für die erfolgreiche Antragstellung sollten Sie einige Punkte besonders beachten: Die Anträge werden elektronisch gestellt. Achten Sie bitte auf die Anleitung unter www.5000xzukunft.de. „Förderantrag stellen“. Die Unterlagen im Internet müssen vollständig ausgefüllt werden. Ziele, Zielgruppe und Umsetzung sollten präzise und nachvollziehbar beschrieben sein. Honorarkosten müssen angemessen kalkuliert sein. Die Projekte sollen zeitlich und finanziell im Rahmen bleiben d.h. sie sollten längstens ein 1 Jahr dauern und insgesamt höchstens 10.000 € kosten. Die Angebote sollen Aktion, Beteiligung, Tun und Mitmachen von Kindern und Jugendli-chen beinhalten (also keine reinen Anschaffungs-, Investitionsprojekte). Die Projekte sollen einen Bezug zum Lebensumfeld, Familie, Nachbarschaft, Wohnort ha-ben (also keine Ferienfreizeiten, keine Auslandsaufenthalte). Freie Initiativen oder gemeinnützige Einrichtungen, die nicht überwiegend öffentlich geför-dert sind, sollen durch den Zuschuss in der Lage sein, zusätzliche, besondere, neue Pro-jekte durchzuführen diese sollen grundsätzlich für alle frei und offen zugänglich sein (also i.d.R. keine Förderung von Kindertages-einrichtungen, Schulen oder Einrichtungen der Er-ziehungshilfe). Jede Organisation kann nur einmal gefördert werden. Hat eine rechtsfähige Institution meh-rere eigenständige Organisationen, kann sie für jede einen Antrag einreichen. Bitte Beachten Sie auch die „Fragen & Antworten“ im Internet. Und nun genug geredet. Viel Erfolg bei der Antragstellung und viel Spaß bei der Umsetzung Ihrer (Projekt)Idee.“

http://www.5000xzukunft.de/

Quelle: Brief des Deutschen Caritasverbandes

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