Information über die Zuweisung von Haushaltsmitteln im Jahr 2005 für die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit “ Mit Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes wurden der Bundesagentur für Arbeit und den zugelassenen kommunalen Trägern zunächst insgesamt gut 75 Prozent der Budgets für Leistungen zur Eingliederung und für Verwaltungskosten zugewiesen. Damit stehen jetzt bundesweit den Arbeitsgemeinschaften und den optierenden Kommunen insgesamt rd. 5,1 Mrd. Euro für Eingliederungsleistungen und rd. 2,4 Mrd. Euro für Verwaltungskosten zur Bewirtschaftung bzw. zur Leistungsbewilligung zur Verfügung. Im Bereich Verwaltung sind hiervon bis dato rund 621 Mio. € (rd. 25 %) verausgabt dabei gibt es beim Mittelabfluss starke regionale Unterschiede: Im Bereich der zugelassenen kommunalen Träger, die ihren Bedarf unmittelbar aus dem Bundeshaushalt abrufen, reicht die Spanne von einer Kommune, die noch keinerlei Bundesmittel in Anspruch genommen hat, bis zu Kommunen, die bereits 40 % ihres Jahresbudgets an Verwaltungsmitteln abgerufen haben. Im Bereich Eingliederung sind bisher rd. 376 Mio. € (7 % der zugewiesenen Mittel) aus dem Bundeshaushalt abgeflossen auch hier gibt es starke regionale Unterschiede generell spiegelt sich hier aber in einem noch eher geringen Mittelabfluss das verhaltene Anlaufen der Eingliederungsaktivitäten wider. Die Mittelzuweisung in dieser Höhe erfolgte vor dem Hintergrund, dass in der jetzigen Anlaufphase noch nicht absehbar ist, inwieweit sowohl bei den Eingliederungsleistungen als auch bei den Verwaltungskosten infolge unterschiedlicher Sonderfaktoren eine haushaltsmäßige Nachsteuerung erforderlich sein wird. … Wie mit den finanziellen Auswirkungen solcher Sonderfaktoren, die bei der Festlegung der Verteilungsmaßstäbe im letzten Jahr noch nicht bekannt waren und daher keine Berücksichtigung fanden, umzugehen ist, bedarf daher noch einer abschließenden Klärung. Ebenfalls geklärt werden muss, ob die erhöhte Zahl von Bedarfsgemeinschaften bzw. von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sich in allen Regionen gleichmäßig vollzogen hat. Beides kann – sofern damit größere regionale Verwerfungen verbunden sind – auch die Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2005 vom 20. Dezember 2004 und damit die Festlegung neuer Verteilungsmaßstäbe zur Folge haben. Klarstellend ist jedoch an dieser Stelle anzumerken, dass die im Bundeshaushalt 2005 veranschlagten Ausgabemittel für die Leistungen zur Eingliederung und für die Verwaltungskosten in voller Höhe zur Verfügung stehen. Von einer Haushaltssperre seitens des Bundes – wie vereinzelt von kommunaler Seite behauptet – kann keine Rede sein. So sind sowohl die Arbeitsgemeinschaften als auch die zugelassenen kommunalen Träger aufgefordert, berechtigte Mittelbedarfe, die über die bereits zugewiesenen Beträge hinausgehen, umgehend der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft anzuzeigen, damit eine Zuweisung seitens des Bundes im Rahmen der vorhandenen Budgets erfolgen kann. Dabei ist ein effizienter und wirtschaftlicher Einsatz der vorhandenen Ressourcen gefordert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird nach Abschluss der Startphase jetzt insbesondere auch den Ursachen der regional sehr unterschiedlichen Mittelausschöpfung verstärkt nachgehen.“
Quelle: Informationsmaterial BMWA, 21.4.2005