Auswirkungen des SGB II auf die Statistik über Arbeitslosigkeit

Auswirkungen des SGB II auf die Statistik über Arbeitslosigkeit “ Nach dem Sozialgesetzbuch II, der gesetzlichen Grundlage für das Arbeitslosengeld II, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Aufgabe, Statistiken zu erstellen. Zu diesem Zweck verpflichtet das SGB II die Träger der Leistungen, bestimmte Daten an die BA zu liefern. Im Bereich der Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und Kommunen sowie in den Kreisen, in denen die Agenturen weiterhin allein für die Vermittlung der Arbeitslosengeld II-Empfänger zuständig sind, werden die bisherigen Computersysteme der BA weiter genutzt. Dadurch ist hier eine automatisierte Datenlieferung gesichert. Die 69 so genannten Optionskommunen, die an Stelle der Agenturen für Arbeit die Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger in kommunaler Regie erproben, nutzen diese Computersysteme nicht und müssen die erforderlichen Daten auf anderem Wege an die BA übermitteln. Die BA bereitet die Daten der verschiedenen Träger zu einer einheitlichen Statistik auf. Die BA hat im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden die erforderlichen Daten definiert und einen technischen Standard für den Datenaustausch beschrieben und entwickelt. Um die gelieferten Daten nutzen zu können, müssen diese technisch richtig vorbereitet und vollständig sein sowie den Regeln des vereinbarten Datenstandards entsprechen. Für die Leistungsstatistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Daten über Bedarfsgemeinschaften und Empfänger von Arbeitslosengeld II) ist das zunehmend der Fall. Im Mai konnten dafür die Daten aus 35 Optionskommunen verwendet werden. Für die Statistik über Arbeitslosigkeit läuft die Datenlieferung verzögert an. Im Mai haben nur 31 Optionskommunen überhaupt Daten geliefert. In praktisch allen Fällen ist die Datenlieferung noch unvollständig und kann noch nicht als Grundlage für die Statistik der Arbeitslosigkeit dienen. Hintergrund für diese Entwicklung ist, dass die Optionskommunen bisher überwiegend noch keine IT-Verfahren hatten, um die vermittlerische und beraterische Betreuung der Arbeitslosen zu organisieren. Sie müssen nun die Fälle aus der bisherigen Zuständigkeit der Agenturen übernehmen, eine geeignete Vermittlungs-Software einsetzen und alle Daten darin erfassen. Das erfordert eine gewisse Anlaufzeit. Für Kommunen geeignete Software-Lösungen sind inzwischen auf dem Markt, ebenso Module für den Datentransfer an die Statistik der BA. Information über Arbeitslosigkeit im Übergang Die BA bereitet deshalb zur Zeit die Statistik über registrierte Arbeitslosigkeit noch ausschließlich aus den Informationen der eigenen IT-Systeme auf: Grundsätzlich sind in der Arbeitslosenstatistik alle Arbeitslosen enthalten, die zwar im Bereich der Optionskommunen wohnen, aber als Anspruchsberechtigte nach dem SGB III weiter von den Agenturen für Arbeit betreut werden. Weiterhin zählt die BA-Statistik jene bisher bei den Agenturen gemeldeten Arbeitslosen mit, die nun Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II haben und vor Ort bereits zu den optierenden Kommunen gewechselt sind. Es handelt sich dabei lediglich um eine ‚technische‘ Maßnahme, damit laufende statistische Auswertungsprogramme auf einer möglichst umfassenden Datenbasis aufgebaut werden können. Dies gilt insbesondere für Auswertungen zur Arbeitslosigkeit nach bestimmten Strukturmerkmalen. Die Zahl der weiter mitgeführten (eigentlich an Optionskommunen abgegebenen) Bestandsfälle betrug im April bundesweit ca. 286.000. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass in den Statistik-Verfahren der BA auch im Mai noch fast alle Arbeitslosen in Deutschland erfasst sind. Zusätzlich gibt es in den Optionskommunen eine nicht genau bekannte Anzahl von Arbeitslosen, über die in den Agenturen keine Informationen vorhanden sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um ehemalige erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, die bisher nicht bei einer Agentur arbeitslos gemeldet waren. Diese Personengruppe wird über ein von der BA entwickeltes und monatlich aktualisiertes Schätzmodell in die Statistik einbezogen. Für den Mai wurde die Zahl der noch nicht an die Statistik der BA gemeldeten Fälle auf 81.000 geschätzt. Das heißt, dass die auswertbaren Arbeitslosenzahlen die Arbeitslosigkeit insgesamt in einer Größenordnung von ca. 81.000 Arbeitslosen in den Optionskommunen untererfassen. Insgesamt werden damit 1,7% der gesamten Arbeitslosigkeit nicht erfasst. Auf Kreis- und Agenturebene – soweit von optierenden Kommunen berührt – kann dieser Anteil allerdings deutlich größer sein. Deshalb wird für Optionskommunen auch eine Summe der Arbeitslosen gebildet, die neben den aus den BA-Verfahren ermittelbaren Statistik-Daten auch die Zuschätzung für nicht erfasste Arbeitslose enthält. Die Agenturen und Kreise erhalten regelmäßig gesonderte Auswertungen, um darüber differenziert berichten zu können. Berichte der vergangenen Wochen, wonach die Schätzung der BA deutlich zu gering sei, entbehren jeder sachlichen Grundlage. Sie würden für den Bereich der optierenden Kommunen zu einem unplausibel höheren SGB II – Effekt führen als in den übrigen Kreisen Deutschlands. Zusammen mit der geschätzten Untererfassung von 81.000 entfallen in den Optionskommunen 52% der Arbeitslosen auf die Zuständigkeit der Kommunen, also den Rechtskreis SGB II. In den 370 übrigen Kreisen lag der Anteil bei 54,5% dort ist wegen der stärker repräsentierten Großstädte mit höherer Langzeitarbeitslosigkeit und Sozialhilfequote auch ein etwas höherer Wert zu erwarten. Insgesamt zeichnen die Daten ein schlüssiges Bild der Arbeitslosigkeit in Deutschland. Die fehlenden Daten zu einem Teilbereich der Arbeitslosigkeit in den Optionskommunen und die Notwendigkeit, durch Schätzungen diese Untererfassung zu kompensieren, sind nur ein Übergangsphänomen, das voraussichtlich in den nächsten Monaten schrittweise überwunden werden kann.“

Quelle: BA-Presseinformation Nr. 33 vom 31. Mai 2005

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