Gesetzliche Erleichterungen zum bessern Schutz von Kindern und Jugendlichen. Bundesjustizministerin Zypries richtet Arbeitsgruppe ein

KINDER UND JUGENDLICHE BESSER SCHÜTZEN “ Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit Fragen der Gefährdung des Kindeswohls befasst. Die Arbeitsgruppe, … hat den Auftrag, gesetzliche Erleichterungen für familiengerichtliche Maßnahmen bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen zu prüfen. Zudem soll sie Verbesserungsmöglichkeiten in der praktischen Zusammenarbeit aller in diesen Fällen beteiligten Professionen untersuchen. „Zum einen wollen wir feststellen, ob das vorhandene familiengerichtliche Instrumentarium ausreicht, um auf schwerwiegend verhaltensauffällige, insbesondere straffällige Kinder und Jugendliche einzuwirken. Im Blick haben wir dabei besonders staatliche Interventionsmaßnahmen gegenüber solchen Kindern und Jugendlichen, die bereits in jungen Jahren erhebliche Straftaten begangen haben. Zum anderen wollen wir untersuchen, was wir tun können, um vernachlässigten Kindern frühzeitiger zu helfen und sie dadurch besser zu schützen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Nach dem geltenden Recht (§1666 BGB) kann das Familiengericht Anordnungen treffen, die in die Rechte der Eltern eingreifen, um auf Kinder und Jugendliche erzieherisch einwirken zu können. Solche Anordnungen erfolgen, wenn das Wohl des Kindes durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, Vernachlässigung des Kindes, unverschuldetes Versagen der Eltern oder ein Verhalten Dritter gefährdet ist. Hinzukommen muss, dass die Eltern selbst nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr für das Kindeswohl abzuwenden. … So kann das Gericht eingreifen, wenn etwa … wiederholt schwerwiegend gegen Strafgesetze verstoßen hat. … Je nach den Umständen des Einzelfalls kann das Gericht dann beispielsweise anordnen, dass das Kind an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen oder durch einen Erziehungsbeistand betreut werden muss. In gravierenderen Fällen kann das Gericht anordnen, dass das Kind in einer Pflegefamilie oder im Heim untergebracht wird… ‚Im Interesse des Kindeswohls muss es aber unser Ziel sein, eine Kindeswohlgefährdung schon in einem möglichst frühen Stadium abzuwenden. Denn wenn das Familiengericht frühzeitig angerufen wird, reichen oft Ge- und Verbote des Gerichts an die Eltern aus. Dazu gehört etwa die Weisung, Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt anzunehmen. Oder das Gericht kann den Eltern eines sozial auffälligen Kindes aufgeben, zusammen mit dem Kind an einem Anti-Aggressions-Training teilzunehmen … unterstrich Bundesministerin Zypries in Berlin. Voraussetzung dafür ist, dass die Familiengerichte eng mit den beteiligten Professionen kooperieren und sich austauschen. Die Aufgabenbereiche von Familiengericht, Jugendamt, Schule, Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft und Jugendgericht sind hier eng miteinander verbunden… Auf dem Prüfstand der Arbeitsgruppe stehen zudem die vorhandenen Bestimmungen zur Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen. Verschärfungen im Jugendstrafrecht stehen jedoch nicht zur Diskussion. Der Arbeitsgruppe gehören insbesondere Praktiker aus der Familiengerichtsbarkeit und der Kinder- und Jugendhilfe sowie Vertreter betroffener Verbände an. Sie wird voraussichtlich Ende 2006 ihre Ergebnisse vorlegen. “

Quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/newsletter/

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