Umsetzung des europäischen Paktes für Jugend

UMSETZUNG DES EUROPÄISCHEN PAKTES FÜR DIE JUGEND “ Der Fachausschuss Europa der BAG Jugendsozialarbeit betrachtet mit Sorge die nationale Entwicklung zur Umsetzung des „Europäischen Paktes für die Jugend“. Mit einem entsprechenden Schreiben an die zuständigen Bundes- und Landesministerien hat die BAG Jugendsozialarbeit an die Umsetzung des „Paktes“ bei der aktuellen nationalen Planung für den Einsatz der Strukturfondsmittel für die Förderperiode 2007 – 2013, insbesondere für den Europäischen Sozialfonds (ESF), erinnert. Der „Europäische Pakt für die Jugend“ wurde von den Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, Schweden und Spanien im Jahre 2004 ins Leben gerufen und auf dem Gipfeltreffen im März 2005 von allen europäischen Staatschefs verabschiedet. Der „Pakt“ soll europaweit zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit unter Einbezug der nationalen, regionalen und örtlichen Jugendorganisationen die erneuerte Lissabonstrategie verstärken. Für drei Themenbereiche „Beschäftigung und Integration“, „allgemeine und berufliche Bildung“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ sind im „Pakt“ Unterziele formuliert, wie z.B. personalisierte Aktionspläne bei Arbeitssuche und Weiterbildung oder Verringerung der Anzahl der SchulabbrecherInnen. Von der Umsetzung des Paktes in den einzelnen Mitgliedsstaaten könnten insbesondere auch benachteiligte Jugendliche profitieren. “ Anna Warnking (Fachreferentin der BAG KJS) Zu Ihrer weiteren Information finden Sie im Anhang das Schreiben des Fachausschusses Europa der BAG Jugendsozialarbeit sowie das entsprechende Hintergrundpapier.

http://www.bagjsa.de

Quelle: BAG KJS BAG JSA

Dokumente: _SchreibenESF_Paktf_374rdieJugend_2_doc_.pdf

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