Unterstützung von Existenzgründung unzureichend

UNTERSTÜTZUNG VON EXISTENZGRÜNDUNG UNZUREICHEND “ Zum 1. August wurde die Unterstützung von arbeitslosen Existenzgründern verändert. Wirtschaftsforscher halten das für keine gute Idee. Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) geht davon aus, dass es in Deutschland künftig weniger Existenzgründungen von Arbeitslosen geben wird. Grund ist die Zusammenlegung der bisherigen Förderungen der so genannten Ich-AG und dem Überbrückungsgeld. Seit August können Arbeitslose, die sich selbstständig machen, einen so genannten Existenzgründungszuschuss bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen. Generell können nur Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) I einen Zuschuss bekommen, Empfänger von Arbeitslosengeld ALG II können die Förderung nicht beanspruchen. Der Zuschuss wird längstens 15 Monate gezahlt. Förderdauer zu kurz … ‚Die jetzige Dauer der Unterstützung ist für einen unternehmerischen Start viel zu kurz. In der Regel muss nach nur neun Monaten der Laden so laufen, dass der Existenzgründer die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb und seinen eigenen Lebensunterhalt aus eigener Kraft decken kann», kritisierte TWH-Arbeitsmarktexperte Buscher. «Als Existenzgründer braucht man aber einen sehr langen Atem, normal sind drei Jahre, damit man halbwegs überlebt.‘ … ‚Um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, eine Milliarde Euro durch die Zusammenlegung der beiden Förderprogramme einzusparen, müssten in Deutschland allein ein Drittel weniger Ich-AG gefördert werden als bisher.‘ Es seien jedoch gerade die Selbstständigen, die neue Arbeitsplätze in Deutschland schaffen. ‚Dazu muss man ihnen aber auch auf die Beine helfen‘, forderte Buscher. “

http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/existenzgruendung/433956.html

Quelle: Netzeitung vom 21. August 2006

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