Folgen der Hartz-Reformen für die Förderung der Erwerbsintegration von Frauen und Müttern

KEINE BENACHTEILIGUNG VON FRAUEN UND MÜTTERN BEI ERWERBSINTEGRATION Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage … der Fraktion DIE LINKE Auszüge aus der Vorbemerkung der Fragesteller: “ … Der Umbau der Bundesagentur für Arbeit (Hartz III) ging einher mit der Einführung eines so genannten Handlungsprogramms, welches die Erwerbslosen in vier verschiedene Klassen einteilt: Marktkunde, Beratungskunde (Aktivieren), Beratungskunde (Fördern) sowie Betreuungskunde. Die durch die Vermittlungsfachkräfte der Agenturen erfolgende Einstufung hat erhebliche Folgen für das von der Bundesagentur für Arbeit (BA) angebotene Spektrum an Leistungen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass so genannten Betreuungskunden „keine oder nur marginale Unterstützung zukommt, weil in dieser Konstellation das Erreichen der Wirkung nur mit wirtschaftlich nicht für vertretbar gehaltenen Kosten verbunden wäre“ (so eine Evaluation des Umbaus der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundesministeriums: Peter Ochs/ iso: Organisatorischer Umbau der Bundesagentur für Arbeit. Evaluationsbericht 2006. Saarbrücken, S. 183). Dieselbe Studie benennt nun zwei Konstellationen, in denen das neue Handlungsprogramm sich nachteilig auf Frauen auswirkt: 1. die spezifische soziale Situation von Frauen – insbesondere Müttern – führt dazu, dass sie überproportional als Betreuungskunden eingestuft würden und insofern nur unzureichenden Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen hätten, 2. Nicht-Leistungsbezieherinnen – entweder Berufsrückkehrerinnen oder Frauen, die nach Auslaufen ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I infolge der Bedürftigkeitsprüfung keine Ansprüche mehr geltend machen können (a. a. O. S. 187). Die Evaluationsstudie berichtet von Agenturen, in denen Nicht-Leistungsbezieherinnen grundsätzlich nicht gefördert würden (a. a. O. S. 188). Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV) wurde u. a. auch mit einer Verbesserung der Erwerbschancen von Frauen, insbesondere (allein erziehenden) Müttern, gerechtfertigt. … Trotzdem sind Alleinerziehende nach Angaben des Leiters der Bundesagentur für Arbeit in Größenordnungen von 50 000 bis 60 000 Menschen nur deshalb arbeitslos, weil keine Kinderbetreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. “ AUSZÜGE AUS DER VORBEMERKUNG DER BUNDESREGIERUNG: “ Die Bundesagentur für Arbeit ist verpflichtet, ihren gesetzlichen Auftrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur besonderen Förderung von Frauen zur Beseitigung von bestehenden Nachteilen bei der Erbringung ihrer Leistungen gemäß dem Dritten (SGB III) und Zweiten Buch (SGB II) Sozialgesetzbuch zu erfüllen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 und § 8 SGB III § 1 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 Nr. 3 sowie § 16 Abs. 1 Satz 4 SGB III i. V. m. § 8 SGB III). Darüber hinaus sind die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende darauf auszurichten, dass die familienspezifischen Lebensverhältnisse berücksichtigt werden … . Die Bundesregierung wirkt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht, im Bereich des SGB II – soweit Bundesleistungen betroffen sind – auch fachaufsichtlich auf die Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags hin. … Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass ein wesentlicher Schlüssel für eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Kindern in der Verfügbarkeit ausreichender Kinderbetreuungsmöglichkeiten liegt. Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in die Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Januar 2005 wurde gesetzlich festgelegt, dass die Kommunen insgesamt um 2,5 Mrd. Euro jährlich entlastet werden. Mit dieser Zusage des Bundes war die politische Erwartung verbunden, dass von Seiten der Kommunen davon 1,5 Mrd. Euro in den Ausbau der Betreuung für Kinder bis zu drei Jahren investiert werden. Darüber hinaus haben sich Bund, Länder und Kommunen auf das gemeinsame Ziel geeinigt, im Jahr 2013 rund 750 000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren vorzuhalten. … … Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zum Betreuungsausbau hat den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in ihrer abschließenden Vereinbarung empfohlen, noch im September 2007 ein Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz zur Errichtung eines Sondervermögens für die Bereitstellung von Investitionshilfen in den Deutschen Bundestag einzubringen, mit dem Ziel, dass dieses Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Das Bundeskabinett hat der Formulierungshilfe für dieses Gesetz bereits zugestimmt. Der Bund wird damit noch in diesem Jahr ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Mrd. Euro für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren errichten. Ab 2008 stehen damit die erforderlichen Mittel bereit für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Einrichtungen und für die Kindertagespflege. … Außerdem stellt der Bund den Ländern für den Ausbau von Ganztagsschulen bis einschließlich 2009 im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ 4 Mrd. Euro zur Verfügung. “ Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung: Hinsichtlich des SGB III: “ … 2. Bestätigt die Bundesregierung den Befund der zitierten Studie, wonach insbesondere Frauen und Mütter von der Einstufung als Betreuungskunden betroffen sind, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrug der Anteil der Frauen an den Betreuungskunden im August 2007 66,7 Prozent. Damit sind die Vermittlungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit in 320 773 Fällen zu dem Schluss gekommen, dass schwer wiegende Vermittlungshemmnisse einer unmittelbaren Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen und zunächst an der Beseitigung dieser Hemmnisse gearbeitet werden muss. Aus Sicht der Bundesregierung kommt es darauf an, diesen Frauen zielgerichtete Angebote zu unterbreiten, die ihre Vermittlungsfähigkeit (wieder) herstellen. … 3. Ist es zutreffend, dass junge Mütter auf Grund ihrer spezifischen sozialen Situation und Verantwortung für ihre Kinder als Betreuungskunden eingestuft werden? Das Kriterium der örtlichen und zeitlichen Mobilität fließt lediglich zu einem Teil in die Gesamteinschätzung ein, so dass die Aussage in der Frage nicht zutreffend ist. 4. Führt die analoge soziale Situation eines jungen Vaters zu derselben Klassifizierung, wenn nein, mit welcher Begründung? Die Standortbestimmung und die Kundendifferenzierung enthalten keine geschlechtsspezifischen Kriterien. Wesentliches Ziel der Handlungsprogramme ist es … , den spezifischen Handlungsbedarf zu ermitteln und durch die dadurch geschaffene Transparenz gleich gelagerte Fälle auch gleich zu behandeln. 5. Bestätigt die Bundesregierung den Befund der oben zitierten Studie, dass Betreuungskunden aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus weniger arbeitsmarktpolitische Leistungen – insbesondere berufliche Bildungsmaßnahmen – angeboten bekommen, wenn nicht, warum nicht? Aufgrund der von der BA ausgewiesenen Anteile der Betreuungskunden an den Eintritten in Fördermaßnahmen kann die Bundesregierung diesen Befund nicht bestätigen. Insbesondere im Rahmen der Sonderprogramme der BA „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ und „Integrationsfortschritte für Betreuungskunden“ werden Betreuungskunden gefördert. Allein im ersten Halbjahr 2007 sind bundesweit annähernd 69 000 Betreu- ungskunden im Rahmen des Sonderprogramms „Integrationsfortschritte für Betreuungskunden“ in Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung eingetreten, darunter rund 21 300 in berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. … 6. Wie verteilt sich die Einstufung auf „Kunden“typen nach den Geschlechtern? Wie hoch ist jeweils der Frauenanteil, und welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür? Im August 2007 waren 43,5 Prozent der Marktkunden, 50,7 Prozent der Beratungskunden-Aktivieren, 54,9 Prozent der Beratungskunden-Fördern und 66,7 Prozent der Betreuungskunden weiblich. … 7. Hält die Bundesregierung den Einsatz von 10 Prozent des Eingliederungstitels für Nicht-Leistungsbeziehende für berechtigt und hinreichend? Die Bundesregierung hält die Begrenzung des Anteils der Nicht-Leistungsempfänger an allen Eintritten in Fördermaßnahmen auf 10 Prozent für zu niedrig. Sie hat daher erfolgreich darauf hingewirkt, dass die BA mit den Regionaldirektionen einen höheren Anteil verabredet und eine Überschreitung dieses Richtwerts durch die Agenturen für Arbeit zulässt. Als Orientierungswert für die Beteiligung von Nicht-Leistungsbeziehern hat die BA nach eigenen Angaben in diesem Jahr einen Anteil an den Fördereintritten von bis zu 20 Prozent, am Sonderprogramm „Integrationsfortschritte für Betreuungskunden“ von bis zu 50 Prozent vorgegeben, der bei Bedarf überschritten werden kann. … Hinsichtlich des SGB II: 11. Wie bewertet die Bundesregierung generell die bisherige Eingliederungsbilanz nach dem SGB II in Bezug auf Frauen und Mütter? … Die BA wird die SGB-II-Eingliederungsbilanz 2006 voraussichtlich im Herbst 2007 vorlegen. Im Übrigen können die Eingliederungsquoten zwar geschlechtsspezifisch ausgewiesen werden, eine Differenzierung nach Familienstand/Elternschaft ist jedoch nicht möglich. … 15. Mit welchem Erfolg sind die §§ 10 Abs. 1 Punkt 3 und 16 Abs. 2 SGB II – Vermittlung von Kinderbetreuung – bisher umgesetzt worden? 16. In wie vielen Fällen wurde Müttern durch die örtlichen Träger des SGB II eine Kinderbetreuungsgelegenheit vermittelt ? … 17. In wie vielen Fällen hat diese Maßnahme zu der Aufnahme einer Beschäftigung geführt? Antwort zu den Fragen 15, 16 und 17: Die Erbringung der flankierenden Betreuungsleistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II liegt nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II in der Zuständigkeit der kreisfreien Städte und Kreise (kommunale Träger). Gemäß § 51b SGB II sind die zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Erhebung und Übermittlung von Daten zu Leistungen nach dem SGB II an die BA verpflichtet. Dies umfasst auch die Leistungen nach § 16 SGB II. Trotz dieser Lieferverpflichtung liegt der BA jedoch bisher keine umfassende und valide Datenbasis zu Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II vor. Folglich kann die Bundesregierung auch keine Aussage darüber treffen, in wie vielen Fällen die Vermittlung von Kinderbetreuung zu der Aufnahme einer Beschäftigung geführt hat. 18. Welche arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente sind in welchem Umfang und mit welchem Erfolg für Frauen im SGB II Bezug eingesetzt worden (bitte nach Familienstand und Kind über und unter drei Jahren differenzieren)? Nach Angaben der BA haben im Jahr 2006 im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ohne zugelassene kommunale Träger) Frauen rd. 1,3 Mio. mal an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (Eintritte) teilgenommen. Dies entspricht wie auch im Jahr 2005 einem Anteil von rd. 41 Prozent. Differenzierte Zahlen nach Familienstand und Kinderzahl über und unter drei Jahren stehen nicht zur Verfügung. Über den Erfolg der jeweiligen Fördermaßnahme gemessen in der Eingliederungs- bzw. Verbleibsquote kann für das Jahr 2005 keine Aussage getroffen werden. Die Ergebnisse für das Jahr 2006 werden von der BA voraussichtlich im Herbst des Jahres vorgelegt . … 19. Wie hoch ist der Anteil von Teilzeitmaßnahmen unter der Gesamtzahl der Maßnahmen, die in besonderer Weise den Bedürfnissen von Erziehenden gerecht werden? … Im Übrigen wird der Anteil von Teilzeitmaßnahmen an der Gesamtzahl aller Maß- nahmen von der BA nicht systematisch erfasst. Der Bundesregierung liegen daher keine entsprechenden Zahlen vor. 20. Wie gewährleisten das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und die BA, dass bei der örtlichen Umsetzung des SGB Erstausbildung, Qualifizierung sowie Weiterbildung vor Arbeitsgelegenheiten gewährt werden? Die Nachrangigkeit von Arbeitsgelegenheiten gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten ergibt sich aus den §§ 1 bis 3 des SGB II. Die BA hat die bisherige Arbeitshilfe mit Empfehlungscharakter zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Agenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAW) in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu ausgerichtet. Sie enthält nunmehr einen neuen Abschnitt mit fachlichen Hinweisen zur Rechtsauslegung und einen Empfehlungsteil. Mit der Arbeitshilfe wird u. a. die Nachrangigkeit von Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gegenüber Vermitt- lung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten (Ultima Ratio) verbindlich geregelt. 21. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die Zumutbar keitskriterien insbesondere Frauen in nicht Existenz sichernde Beschäfti- gungsverhältnisse gedrängt werden, wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Alle Leistungen der Grund- sicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sind darauf ausgerichtet, die Hilfebedürftigkeit erwerbsfähiger Personen zu beenden oder zu verringern, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Sie stehen Frauen und Männern, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, gleichermaßen zu. § 10 SGB II regelt, dass dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen grundsätzlich jede Arbeit zumutbar ist, es sei denn, einer der in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 gesetzlich vorgesehenen Ausnahmentatbestände liegt vor. So werden im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die besonderen Belange derjenigen, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, u. a. dadurch berücksichtigt, dass ihnen die Aufnahme einer Arbeit nur zugemutet werden kann, wenn die Erziehung des Kindes oder die Pflege des Angehörigen sichergestellt ist. Diejenigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, aus der sie ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen, haben Anspruch auf ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. … 22. In wie vielen Fällen war bei Frauen und Müttern mit der Aufnahme einer Beschäftigung eine Beendigung eines Leistungsbezugs nach dem SGB II verbunden, und in wie vielen Fällen blieben die betroffenen Personen als Aufstockerinnen im Leistungsbezug? Der Bundesregierung ist derzeit nicht bekannt, in wie vielen Fällen die Aufnahme einer Beschäftigung zur Beendigung des Leistungsbezugsgeführt hat. 23. In wie vielen örtlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es eine eigene Anlaufstelle für Alleinerziehende und Mütter, in denen fachlich ausgebildetes Personal auf die spezifischen Bedarfe dieser Gruppen eingehen? Diese Frage betrifft den Bereich der praktischen Umsetzung vor Ort. Dieser liegt in der Verantwortung der dort handelnden Akteure und wird nicht zentral erfasst. … Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Integrationsfachkräfte der Grundsicherungsstellen innerhalb ihres örtlichen Netzwerkes eine enge Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen pflegen, um z. B. Betreuungsangebote für die Kinder der genannten Personengruppe zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt die Zentrale der BA den Mitarbeitern der ARGEn im Intranet der BA eine Datenbank mit guten Praxisbeispielen für die Betreuung von Alleinerziehenden bereit. Die dort eingestellten Beispiele wurden in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag erhoben und ausgewertet. Ferner wurden den ARGEn im 3. Geschäftsführerbrief vom 9. März 2007 Anregungen und Empfehlungen zum Umgang mit Alleinerziehenden im SGB II gegeben. Derzeit werden weitere Arbeitsmittel … erstellt und den Integrationsfachkräften zeitnah an die Hand gegeben. In Ergänzung zu Frage 20: Auf die Arbeitshilfe der BA zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten – verbindliche Geschäftsanweisung – wurde in den Jugendsozialarbeit News vom 24.09.2007 hingewiesen. Der Volltext der Arbeitshilfe steht auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Den Volltext der Antwort der Bundesregierung entnehmen Sie bitte dem Anhang oder über aufgeführtem Link.

http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages Nr. 247

Dokumente: 1606523_Antwort_auf_Kl__Anfrage_Erwerbsintegration_von_Frauen.pdf

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