ANTRAG DER FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN “ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich dafür ein, dass bei der pauschalierten Regelleistung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) individuelle Besonderheiten berücksichtigt werden. Das betreffe etwa Sonderausgaben bei der Bekleidung aufgrund von Übergrößen. ‚Das Prinzip der individuellen Bedarfsdeckung, das sich direkt aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes ableiten lässt, darf durch die Pauschalierung nicht ausgehebelt werden‘, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (16/7838). So müssten Kindern und Jugendlichen zusätzliche Sachleistungen gewährt werden, solange kein eigenständiger Regelsatz für Kinder und Jugendliche existiert. Ferner wendet sich die Fraktion gegen eine Regelung der zum Jahresanfang in Kraft getretenen Alg-II-Verordnung, wonach beispielsweise die Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt auf die Regelleistung angerechnet wird. Dies könne eine Kürzung der Regelleistung um bis zu 35 Prozent nach sich ziehen, schreibt die Fraktion. Ein ähnliches Problem sieht sie bei der Anrechnung von karitativen Verpflegungsleistungen in Kindertagesstätten und Schulen. Ferner problematisieren die Abgeordneten die Berechnung der Einkommen von Selbstständigen, die ergänzendes Alg II bekommen. Künftig solle der Abzug von Betriebsausgaben nicht mehr nach den Maßstäben des Steuerrechts erfolgen, sondern weitgehend dem Ermessen der Fallmanager im Jobcenter unterliegen. Diese Regelung müsse die Bundesregierung rückgängig machen, verlangen die Grünen. “ Den Antrag im Volltext entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: 1607838.pdf