SGB II PLANUNGSBRIEF DER BA FÜR 2008 LIEGT VOR Der Planungsprozess 2008 baut auf den Erfahrungen des letzten Jahres auf. Grundlage ist wie im vergangenen Jahr die im Jahr 2005 entwickelte und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Konzeption zum Abschluss von Zielvereinbarungen. Die Zielindikatoren „Summe passive Leistungen“, „Integrationen“, „Integrationen U25“, „Durchschnittliche Dauer von Antragstellung bis zur Entscheidung in Tagen“ und „Kosten je Integration“ bilden für das Jahr 2008 erneut die Basis für die Planung. Ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre wird die bisherige Konzeption zum Abschluss von Zielvereinbarungen zur Umsetzung des SGB II vom 18. November 2005 parallel zum Planungs- und Zielvereinbarungsprozess 2008 überprüft und ggf. als Grundlage für die Planung 2009 weiterentwickelt werden. Die Erfahrungen der letzten beiden Jahre haben in vielen ARGEn/AAgAw gezeigt, dass die Übersetzung der Zielwerte in dezidierte regionale Arbeitsmarktprogramme das Nachhalten und Erreichen der Ziele deutlich unterstützt. Dies gilt nach Einschätzung der BA umso mehr, je stärker das Arbeitsmarktprogramm der ARGE/AAgAw mit dem der Agentur für Arbeit verzahnt worden ist. Insofern wird das frühzeitige Aufstellen und Kommunizieren des regionalen Arbeitsmarktprogramms unter Einbeziehung externer Gremien (z.B. Beiräte) nachdrücklich empfohlen. “ Den vollständigen Planungsbrief können Sie dem Anhang entnehmen.
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Quelle: Newsletter der ProjektInnovation
Dokumente: Planungsbrief_2008_1.pdf