Neue Arbeitshilfe zu § 16 Abs. 2 Satz 1 ein Fass ohne Boden?

VERURSACHT DIE NEUE ARBEITSHILFE EIN VERWALTUNGS- UND FINANZCHAOS? Zur Diskussion gestellt: eine kritische Sicht auf die Rechtsauslegung des BMAS und die daraus resultierende Arbeitshilfe zur Umsetzung des §16 Abs. 2 Satz 1 SGB II in den ARGEn und optierenden Kommunen: “ Das Ministerium für Arbeit in Berlin hat mit der neuen ‚Arbeitshilfe‘ eher ein Verwaltungs- und Finanzchaos verursacht. Ein kleines Beispiel zeigt, wie unbedacht etwas verändert wurde, ohne sich halbwegs im Klaren darüber zu sein, dass es sich nicht um einen einzelnen Vorgang, sondern um eine Veränderung in einem komplexen Gefüge handelt. Deutlich wird es am Hauptschulabschluss. Derzeit werden bundesweit umfangreich Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses im Rahmen des SGB II durchgeführt. Für Maßnahmen des SGB III gilt das Fachkonzept BVB. Hierin sind die Voraussetzungen genannt, unter denen in Maßnahmen der Berufsvorbereitung ein Hauptschulabschluss nachträglich erworben werden kann. Im Gegensatz zur Bundesagentur MUSS innerhalb des SGB II ein adäquates Angebot an Jugendliche gemacht werden, das Fachkonzept BVB spricht von KANN. Nun befinden sich in den Kursen zur nachträglichen Erlangung des Hauptschulabschlusses alle die Teilnehmer, die entweder die Voraussetzungen BVB nicht erfüllten oder ausgeschult wurden. Die erste zu lösende Aufgabe wird daher sein, dass Fachkonzept BVB dem SGB II Klientel anzupassen. Da derzeit noch laufende Kurse bis spätestens 30.6.2008 beendet sein müssen, hat sich hoffentlich schon ein Heer von Experten über das Fachkonzept hergemacht. Selbst wenn dies gelöst würde, könnte es den Haushalt der Bundesagentur (fraglich, ob überhaupt die tatsächlich notwendigen Mittel zur Verfügung stehen) noch stärker belasten, da nun grundsätzlich auch ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht. Dieser mögliche Anspruch ist weder finanziell beziffert noch findet er sich in irgendeiner Haushaltsplanung wieder. Weiteres Problem sind die Ausschreibungen: Verursacht durch Bund und BA müssen schnellstens Ausschreibungen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses für den Kundenkreis SGB II erfolgen, soll es nicht zu einem Bruch ab dem 1.7.2008 kommen. Nicht nur, dass es im Hause des Bundesarbeitsministers Scholz Pläne gibt, ein Recht auf einen Hauptschulabschluss in das Gesetz einfließen zu lassen, vielmehr gibt es Planspiele, den Hauptschulabschluss üblich zum BA-Jahr (es beginnt immer am 1.9.) beginnen zu lassen. Darüber, was in dieser Zeit mit den unversorgten Jugendlichen passieren soll, hat man sich in Berlin und Nürnberg wohl noch keine Gedanken gemacht. Ungeklärt ist, ob sich das BMAS bereits vorsorglich beim Bundesfinanzminister nach zusätzlichen Mitteln erkundigt hat.“ Weitere Berichterstattung zur Thematik sind dem Archiv der Jugendsozialarbeit News zu entnehmen. Die BAG KJS hat sich bereits im Dezmeber 2007 zur Rechtsauslegung des Ministeriums geäußert. Im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit fanden seit Dezember 2007 diverse Aktivitäten statt. Die Grünen, die bei der Verabschiedung der Hartz-Gesetzgebung in der Regierungsverantwortung waren, sprechen sich ebenfalls gegen die Rechtsauslegung des BMAS aus und haben eine entsprechenden Antrag zum Erhalt der bisherigen Förderpraxis ins Parlament bzw. den Bundestagsauschuss eingebracht. Zur weiteren Lektüre empfehlen wir Ihnen folgende Meldungen: – Sonstige Weitere Leistungen nach §16 Absatz 2 Satz 1 SGB II vom 14.04.2008 (Die Arbeitshilfe mit Stand April 2008 befindet sich im Anhang dieser Meldung.) – Rechtsauffassung des BMAS zu § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II schränkt Förderung arbeitsmarktferner junger Menschen stark ein (vom 07.04.2008) – Offener Brief des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zur Rechtsauslegung des BMAS § 16 Abs. 2 SGB II (vom 14.01.2008) – Schreiben des BMAS zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die zugelassenen kommunalen Träger des SGB II und die Bundesagentur für Arbeit (vom 17.12.2008)

Quelle: Firma Projektinnovation Hartz IV Newsletter 141

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