MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER JUGENDARBEITSLOSIGKEIT In der Sitzung der Jugend- und Familienminsterkonferenz (JFMK) am 29. und 30. Mai in Berlin wurde einstimmig ein Beschluss zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gefasst. Auszüge aus dem mittlerweile veröffentlichten Beschluss: “ 1. Die JFMK begrüßt die Anstrengungen aller Akteure zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. 2. Die JFMK fordert dabei alle Akteure auf, ein besonderes Augenmerk auf die Ausbildung und berufliche Eingliederung sozial benachteiligter und/ oder individuell beeinträchtigter junger Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf zu richten. Die Unterstützung und Förderung dieser Zielgruppen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ersten Ranges. Hierzu bedarf es einer engen Kooperation aller beteiligten Akteure um frühzeitig passgenaue und aufeinander abgestimmte Maßnahmekonzepte zu entwickeln und umzusetzen. 3. Die JFMK betont, dass für die Integration in Ausbildung und Arbeit auch dieser Zielgruppe vorrangig die Agenturen für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung zuständig sind. Um die Chancen einer nachhaltigen Integration zu erhöhen, bedarf es jedoch in der Regel zusätzlicher Anstrengungen, insbesondere einer Planungsbeteiligung von Schule und Kinder- und Jugendhilfe. So können die Angebote der Arbeitsförderung mit den jeweiligen Ansätzen von Schule und Kinder- und Jugendhilfe zu passgenauen Hilfen kombiniert werden. 4. Die JFMK appelliert deshalb an die Hauptakteure Schule, Agenturen für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung und die Träger der Jugendhilfe, eng zu kooperieren und – unter Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenz- und Zuständigkeitsbereiche – gemeinsam Verantwortung für diese Zielgruppe zu übernehmen. Hierbei sollen die Hilfen des SGB III, II und der SGB VIII aufeinander abgestimmt, Verfahrensweisen optimiert und Übergänge zwischen den Zuständigkeitsbereichen harmonisiert werden. 5. Mit Sorge betrachtet die JFMK Tendenzen einer zunehmenden restriktiven Auslegung von Instrumentarien des SGB III und des § 16 SGB II. Die JFMK erwartet, dass neben den Einzellfallhilfen auch weiterhin Projekte der Jugendberufshilfe mitfinanziert werden. Sie appelliert deshalb an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit und die Agenturen vor Ort sowie die Träger der Grundsicherung, die Instrumente des SGB III und des SGB II zielgerichtet zur Unterstützung sozial benachteiligter und/oder individuell beeinträchtigter junger Menschen einzusetzen und Spielräume für flexible Leistungen zuzulassen und zu nutzen. Dies gilt auch für die erforderliche weitere Förderung der Arbeit der Kompetenzagenturen. 6. Die JFMK hält es für erforderlich, dass sich auch die Bundesregierung weiterhin für die Nutzung der in den Rechtsbereichen des SGB III und SGB II bestehenden Instrumente zur Förderung sozial benachteiligter und/ oder individuell beeinträchtiger junger Menschen sowie deren Weiterentwicklung intensiv einsetzt. Im Rahmen der geplanten Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Instrumentenreform) soll die Zielgruppe der sozial benachteiligten jungen Menschen besonders in den Blick genommen und flexible Instrumente für ihre passgenaue Förderung erhalten bzw. geschaffen werden. Bei der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 erforderlich gewordenen Neuorganisation des SGB II sind Regelungen über die Zusammenarbeit aller zuständigen Leistungsträger zu treffen. 7. Die JFMK bittet die Länder, diesen Prozess fachlich zu begleiten und zu unterstützen sowie verlässliche Kooperationsformen vor Ort anzuregen. 8. Die JFMK beauftragt die AGJF im Rahmen der Sitzung im Jahr 2009 über die Entwicklungen in diesem Bereich sowie etwaige weitere Handlungserfordernisse zu berichten. 9. Die JFMK bittet das Vorsitzland, diesen Beschluss dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sowie der Kultusministerkonferenz zu übermitteln. … BEGRÜNDUNG: Bei der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit ist die Zielgruppe des § 13 SGB VIII in den besonderen Blick zu nehmen. Allein eine gute konjunkturelle Lage reicht zur beruflichen Eingliederung sozial und/ oder individuell beeinträchtigter junger Menschen nicht aus. Diese bedürfen gezielter Förderung und benötigen oftmals erst die Möglichkeit, Schlüsselqualifikationen und soziale Umgangsformen zu erlernen sowie schulische Rückstände aufzuholen, um überhaupt eine Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten zu können. Entscheidend ist die intensive gemeinsame Anstrengung aller verantwortlichen Kräfte des Staates und der Gesellschaft. … Gut gestaltete Übergänge und nachhaltige Eingliederungsmaßnahmen eröffnen diesen jungen Menschen Chancen, im Erwachsenenleben ohne Unterstützung durch das Sozialsystem in der Gesellschaft zu bestehen. Es wird mithin ein wesentlicher Beitrag zur Chancengerechtigkeit sowie zur Vermeidung von Jugendgewalt und Jugendkriminalität geleistet. Nach Einschätzung der Fachleute ist – trotz positiver konjunktureller Lage und demografischer Entwicklung – mit einem zahlenmäßigen Rückgang der Zielgruppe nicht zu rechnen. … Ziel einer nachhaltigen Jugendpolitik muss es sein, sozial benachteiligte und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen durch auf sie zugeschnittene Unterstützungsmaßnahmen nachhaltig in den ersten Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu integrieren. Alle beteiligten Akteure sollen hierbei unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche frühzeitig zusammenarbeiten, um im Einzelfall wirksame und passgenaue Hilfen bereitstellen zu können. … Von großer Bedeutung sind insbesondere Maßnahmekonzepte an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf (erster Schwelle) sowie am Übergang von der beruflichen Ausbildung in das Berufsleben (zweite Schwelle). … Die JFMK hat bereits wiederholt den speziellen Unterstützungsbedarf der Zielgruppe des § 13 SGB VIII betont … Insbesondere die Forderung der JMK zur Institutionalisierung der örtlichen Kooperation bei der beruflichen Integration benachteiligter Menschen hat auch heute größte Aktualität. Jedoch soll nicht nur die Anwendung des SGB II sondern gerade auch des SGB III kritisch in den Blick genommen werden. Die vorrangige Zuständigkeit für die Integration in Ausbildung und Arbeit liegt bei den Agenturen für Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung mit den Instrumenten des SGB III bzw. des SGB II. … Reichen Angebote und Leistungen nicht aus, ist es zusätzlich auch Aufgabe der Jugendhilfe, die o.g. Stellen bei der Entwicklung passgenauer Hilfen mit den Arbeitsansätzen der Jugendhilfe zu unterstützen. Die Träger der Jugendhilfe sind bei der Eingliederung von sozial benachteiligten und/ oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen wichtige Kooperationspartner vor Ort. Angebote der Jugendsozialarbeit ersetzen dabei nicht, sondern ergänzen die Angebote der Arbeitsförderung. Angebote und Planungen sollen deshalb eng mit den Trägern der Grundsicherung bzw. den Agenturen abgestimmt werden. Kritisch gesehen werden Tendenzen einer zunehmend restriktiven Auslegung von Instrumenten des SGB III und SGB II bei der Rechtsanwendung. Dies gilt für die Umsetzung der Eingliederungsmaßnahmen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II und der Instrumente des SGB III gleichermaßen. … Um ein hochwertiges Angebot im Bereich der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit zu ermöglichen und zu erhalten, müssen alle Spielräume bei der Rechtsanwendung und im Vollzug genutzt werden, um flexible Lösungen vor Ort und deren gesicherte Gesamtfinanzierung zu ermöglichen. Bei der Ausschreibung und der Vergabe von Aufträgen sind vor allem auch Spielräume in den durch die VOL vorgegebenen Grenzen – einschließlich der freihändigen Vergabe – zu nutzen. Für die Erbringung von Leistungen der Jugendsozialarbeit bieten beispielsweise Jugendwerkstätten einen hervorragenden Rahmen. Derartige Maßnahmen zeichnen sich durch einen hohen Praxisbezug in einem realistischen betrieblichen Rahmen aus und orientieren sich an den Erfordernissen der besonderen Zielgruppe. “ Den Beschluss im Volltext entnehmen Sie bitte dem Anhang.
http://www.berlin.de/sen/jugend/jfmk-agjf/beschluesse.html
http://www.berlin.de/sen/jugend/jfmk-agjf/
Quelle: Jugend- und Familienminsterkonferenz
Dokumente: Beschluss_Jugendminister_080530.pdf