Soziale Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe

KLEINE ANFRAGE DER BÜNDNISGRÜNEN “ Soziale Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe von Verfassungsorganen und Bundesbehörden interessieren die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Möglichkeiten Bundesbehörden haben, damit bei Dienstleistern für diese Bundesbehörden Tarifverträge eingehalten werden. Anlass für die Anfrage ist die geplante Novellierung des Vergaberechts. Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Vergaberechts sieht zukünftig soziale und ökologische Kriterien sowie Innovationen als zusätzliche Vergabekriterien vor. Die Grünen weisen in ihrer Anfrage darauf hin, dass ein Urteil (Rüffert-Urteil) des EuGH vom 3. April dieses Jahres zu einer starken Unsicherheit bezüglich der Berücksichtigung von sozialen Kriterien bei öffentlichen Aufträgen geführt hat. Aktuell steht die Vergabepraxis des Deutschen Bundestages auf dem juristischen Prüfstand. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat im Schreiben vom 7. Oktober 2008 an die Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie im Zusammenhang der öffentlichen Anhörung zur Novellierung des Vergaberechts auf die Kritik im Präsidium und Ältestenrat hingewiesen, „dass offenbar nicht sichergestellt werden kann, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei Dienstleistern für den Bundestag beschäftigt sind, eine angemessene Vergütung erhalten und angemessene Arbeitsbedingungen haben.“ Durch diese Vorgänge haben nach Ansicht der Grünen die Auswirkungen der Reform des Vergaberechtes auf die Möglichkeiten von Bundesbehörden, soziale Kriterien anzuwenden, eine besondere Brisanz gewonnen. “ Die Kleine Anfrage in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: 1610965_Kl_Anfrage_soziale_Kriterien_Vergabe.pdf

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