AUFNAHMEKRITERIEN UND ABLAUF DES VERFAHRENS “ Ein aktuelles Papier des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen Vertretung für Deutschland und Österreich (UNHCR) gibt Informationen zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens für irakische Staatsangehörige aus Syrien und Jordanien im ersten Halbjahr 2009. Die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder haben am 5. Dezember 2008 den Beschluss gefasst, insgesamt 2.500 Flüchtlingen aus dem Irak, die derzeit in Syrien und Jordanien leben, Aufnahme (Resettlement) in der Bundesrepublik Deutschland zu gewähren (Vgl. Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz zur Aufnahme bestimmter Flüchtlinge aus dem Irak). In dem UNHCR-Papier finden Sie nähere Informationen zu den Aufnahmekriterien und zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens. Enthalten sind Hinweise zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme in Deutschland und zu Handlungsmöglichkeiten, um bestimmten irakischen Flüchtlingen zur Einreise nach Deutschland zu verhelfen. “ Bitte entnehmen Sie das Papier dem Anhang.
http://www.unhcr.de
Quelle: Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen Vertretung für Deutschland und Österreich
Dokumente: 090114_InfoRST_IRQ.pdf