Neue Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit liegen vor

HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN UND GESCHÄFTSANWEISUNGEN DER BA “ Die Bundesagentur für Arbeit hat zu folgenden Förderinstrumten und Themen neue Handlungsempfehlungen/ Geschäftsanweisungen raus gegeben und mittlerweile auf ihrer Homepage veröffentlicht: – Erprobung innovativer Ansätze nach § 421h SGB III – Rechtsanspruch auf den Erwerb eines Hauptschulabschlusses im Rahmen von BvB (§ 61a SGB III neu) – Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III – Zusammenarbeit zwischen Trägern der Grundsicherung und der Jugendhilfe. Die jeweilige Weisung oder Empfehlung entnehmen Sie bitte über aufgeführte Links. Die Geschäftsanweisung zur Berufseinstiegsbegelitung ist auch dem Anhang zu entnehmen. “

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166482/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Dokument/HEGA-12-2008-Rechtsanspruch-HS-Abschluss-P61.html

Quelle: Bundesagnetur für Arbeit

Dokumente: HEGA_12_2008_Berufseinstiegsbegleitung_Anlage_GA_1.pdf

Ähnliche Artikel

An einem Metallpfosten klebt ein weißes Blatt, auf dem geschrieben steht: Demokratie, Grundrechte, Rechtsstaat & Freiheit.

Radikaler Einschnitt in der Demokratiearbeit

Die geplante Beendigung des Bundesprogramms Respekt Coaches und der Umbau von „Demokratie leben!“ sind mehr als zwei voneinander getrennte Entscheidungen. Zwar sind beide Programme unterschiedlich strukturiert. Fachlich ziehen sie

Zum Inhalt springen