REGELSATZ FÜR JUGENDLICHE AUF 316 EURO ANHEBEN “ Ab 1. Juli will die Bundesregierung den Regelsatz von Sechs bis 13-Jährigen auf 70 % des Eckregelsatzes (246 Euro) statt wie bisher 60 % (211 Euro) festsetzen. Bis zum Schluss hatten SPD und CDU/CSU mit Zähnen und Klauen verteidigt, dass es richtig war, den Bedarf von Schulkindern unter 14 auf den Bedarf von Säuglingen herunterzukürzen. Dann schwenkten sie plötzlich um. Das ist ein Erfolg all derer, die sich für höhere Kinderregelsätze eingesetzt haben. Aber: Wo bleiben höhere Regelsätze für Jugendliche? Arbeitsminister Scholz (SPD) und Familienministerin von der Leyen (CDU) erklärten, dass es vor 2010 bei den Regelsätzen keine Veränderungen mehr geben solle. Damit wird der Wachstumsbedarf Jugendlicher nicht anerkannt. Aus diesem Grund fordert das ‚Aktionbündnis gegen Kinderarmut durch Harzt IV‘ eine grundsätzliche Wiederanerkennung des Wachstumsbedarfs von Jugendlichen und eine Erhöhung des Regelsatzes von 281 Euro auf 316 Euro. Zur Unterstützung dieser Forderung führte das Bündnis am 14. März 2009 einen bundesweiten dezentralen Aktionstag in 27 Städten durch. “ Einen Überblick, in welchen Städten Aktionen stattgefunden haben, entnehmen Sie bitte aufgeführtem Link.
http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de
http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de/5-20090305133/1.html
Quelle: Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV
Dokumente: Flugblatt_Jugendliche20090205.pdf