ENTSCHEIDUNG FÜR EINE STAATSANGEHÖRIGKEIT ERFORDERLICH „Wer aufgrund des Geburtsortprinzips die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hat, muss sich bis spätenstens zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen eben dieser und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden. Das gründet auf dem sogenannten Optionsmodell. Die Folgen der Entscheidung sind kompelx, Betroffene häufig unsicher, wie sie sich entscheiden sollen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat daher eine Broschüre ‚Umgang mit der Optionspflicht‘ herausgegeben, die sich an Fachkräfte in der Migrationsarbeit richtet. Auf 22 Seiten wird das Optionsmodell im Staatsangehörigkeitsgesetz verständlich erklärt. Es werden Optionspflicht, ihre Folgen sowie Ausnahmen von der Pflicht der Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit dargestellt. Darüber hinaus wird die aktuelle Literatur aufgelistet und abschließend findet man ein Glossar zum Thema.“ Die Broschüre steht unter aufgeführtem Link als Download zur Verfügung.
http://www.caritas.de/47009.html
http:///www.kam-info-migration.de
http://www.bagfw.de
Quelle: KAM DCV