Gleiche Chancen erfordern neue Wege

Auzüge aus den Zentralen Ergebnissen und Handlungsempfehlungen:
“ Als Grundlage für eine zukunftsorientierte und über den Lebensverlauf konsistente Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer wurden … einzelne Zukunftsfelder für die Gleichstellungspolitik analysiert. Daraufhin hat die Kommission geprüft, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. …

Rollenbilder und Recht
Recht prägt, stützt, verstärkt oder mildert Rollenbilder ab. Rollenerwartungen beeinflussen Entscheidungen von Frauen und Männern. Sie können rollenkonformes Verhalten unterstützen und rollenabweichendes Verhalten erschweren. Prägen Rollenbilder die Handlungsoptionen für Frauen und Männer in unterschiedlicher Weise, so ist dies von gleichstellungspolitischem Belang.
Durch Recht gesetzte oder unterstützte Rollenbilder wirken auf das Entscheidungsverhalten in den unterschiedlichen Phasen und an verschiedenen Knotenpunkten des menschlichen Lebens ein. Wenn rollenkonformes Verhalten in einer Lebensphase Risiken oder gar nachteilige Folgen im weiteren Lebensverlauf begründet und solche Folgen für ein Geschlecht überwiegen, so ergibt sich hieraus gleichstellungspolitischer Handlungsbedarf. Die Herstellung konsistenten Rechts und die Abstimmung von Rollenerwartungen über den Lebensverlauf unter einer Gleichstellungsperspektive sind bedeutende Aufgaben der Gleichstellungspolitik als Rechtspolitik. …

Bildung
Bildung ist ein Schlüssel für Verwirklichungschancen. Eine unzureichende schulische und berufliche Ausbildung ist nicht nur eine Hürde beim Eintritt ins Erwerbssystem. Sie erschwert auch den Übergang in eine unterhaltssichernde Beschäftigung, den beruflichen Aufstieg sowie den Zugang zu erfolgreichem lebenslangen Lernen. Die Lebenslaufforschung hat eindrucksvoll gezeigt, dass sich die Nachteile eines schlechten Starts ins Erwerbsleben aufgrund unzureichender Bildung in späteren Lebensphasen nur schwer aufholen lassen. Darüber hinaus ist eine gute Bildung auch der Schlüssel zum Verständnis gesellschaftlicher Zusammenhänge und Voraussetzung einer erfolgreichen Teilhabe in unterschiedlichen Bereichen und Funktionen, sei es in ehrenamtlichen Tätigkeiten oder in der Politik. Beides gilt für Frauen und Männer gleichermaßen. …

Für eine Gleichstellungspolitik, die langfristig negative Auswirkungen von Bruchstellen in den Bildungsverläufen von jungen Frauen und Männern verhindern will, sind folgende Ergebnisse zentral: ## Als nachteilig für die Gleichstellung erweist sich die traditionell gewachsene strukturelle Zweiteilung des Berufsbildungssystems in einen dualen und einen vollzeitschulischen Zweig. Die vollzeitschulische Ausbildung in den personenbezogenen Dienstleistungen zementiert mit uneinheitlichen Qualifikationsprofilen und fehlenden bundesweiten Standardisierungen den geringeren Professionalisierungsgrad vieler typischer Frauenberufe. Die Professionalisierung und Aufwertung dieser Berufe wie auch deren bessere Bezahlung ist überfällig. …
## Die Schwierigkeiten von Jungen in Schulen beruhen, wie die Genderforschung zeigt, vor allem auf vom Alter und von der sozialen Schicht abhängigen Inszenierungen einer bildungsfernen, mit Bildungsanstrengungen nicht verträglichen Männlichkeit. Auf Mädchen hat eine Stilisierung von Fachkulturen (z.B. bei naturwissenschaftlich-technischen Fächern, Informatik, Mathematik) als „männlich“ eine abschreckende Wirkung.
## Frauen und Männer reproduzieren mit ihrer Fächerwahl in den Schulen
sowie der Berufs- und Studienfachwahl beharrlich Trennungslinien
der Geschlechter. Seit Jahren ist eine Einengung der Berufs- und
Studienfachwahl von jungen Frauen und Männern auf ein enges geschlechtsspezifisches Spektrum zu beobachten.
## Elternschaft während der Ausbildung erzeugt einen Bruch. Dies trifft
vor allem Frauen und zwar in allen Ausbildungsgängen und -phasen.
Junge Frauen, die während der Berufsausbildung ein Kind betreuen,
haben trotz gesetzlich verankerter Möglichkeiten der Teilzeitausbildung
ein hohes Risiko, die Ausbildung abzubrechen. Junge, niedrig
qualifizierte Mütter mit Migrationshintergrund finden oft erst gar nicht den Weg zum Abschluss einer Erstqualifikation. …

Erwerbsleben
Zunehmend wollen gut qualifizierte Frauen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Dieser Intention steht aber die ernüchternde, durch vorliegende Analysen belegte Tatsache gegenüber, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen trotz eines Umbruchs im deutschen Erwerbssystem nach wie vor nicht realisiert ist. …
Das Ehegattensplitting, die abgeleiteten Sozialversicherungen sowie die Minijobs starke Anreize für verheiratete Frauen, nicht oder nur in geringfügiger Beschäftigung tätig zu sein. Typische Frauenberufe sind in der Regel schlecht bezahlt und bieten geringe Aufstiegschancen. Das nach wie vor durch Rollen- und Geschlechterstereotype geprägte Frauen- und Familienbild in Deutschland erschwert weibliche Erwerbseinstiege und mindert Karrierechancen von Frauen in erheblichem Maße. … Gleichzeitig steigen die Risiken, bei Scheidung oder Arbeitslosigkeit des Partners mit schlechten Ausgangsbedingungen auf den Arbeitsmarkt verwiesen zu werden. … Sie sind … in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt, da Erwerbs- und Arbeitszeitwünsche vielfach wegen unzureichender Infrastruktur der Kinderbetreuung oder rigider Arbeitszeitstrukturen nicht realisiert werden können. Erwerbsunterbrechungen, die bei Frauen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen verbreitet sind, führen trotz der geleisteten, gesellschaftlich wichtigen Sorgearbeit zu erheblichen Nachteilen im weiteren Erwerbsleben. …

Die Analyse zeigte, dass es der Gleichstellungspolitik in Deutschland unter dem Fokus Lebensverlaufsperspektive trotz erheblicher Fortschritte in den letzten Jahren an einem gemeinsamen Leitbild mangelt und Interventionen in unterschiedlichen Lebensphasen unverbunden nebeneinander stehen. Der Mangel an Konsistenz führt dazu, dass gleichzeitig Anreize für ganz unterschiedliche Lebensmodelle gesetzt werden oder dass oft die Unterstützung in der einen Lebensphase in der nächsten abbricht oder in eine andere Richtung weist. Diese Brüche, die einer unvollendeten Baustelle mit vielen Sackgassen gleichen, sind in Deutschland an vielen Stellen zu finden: ## Vorschulische Erziehung wird als zentrales Instrument der Verringerung sozialer Ungleichheiten gefördert, gleichzeitig werden aber für sozial schwache Familien attraktive Anreize gesetzt, ihre Kinder nicht an vorschulischer Erziehung teilnehmen zu lassen.
## Frauen werden besser ausgebildet als je zuvor, gleichzeitig werden
aber Anreize gesetzt, dass sie ihre Potenziale im Beschäftigungssystem
nicht ausreichend nutzen.
## Der Verknappung des Arbeitsangebots infolge der demografischen
Entwicklung soll durch eine längere Lebensarbeitszeit (Anhebung des
Rentenalters und Abschaffung des Vorruhestands) und eine Erleichterung
der Zuwanderung begegnet werden, gleichzeitig werden im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht aber starke Anreize zur Begrenzung
des Arbeitsangebots von Frauen gesetzt.
## Nach Abschluss der Elterngeldphase sind weder Kinderbetreuung
noch flexible Arbeitszeiten garantiert. Oder: In der Erwerbstätigkeit
kann man von Vollzeit auf Teilzeit wechseln, hat dann aber keine adäquaten Rückkehrrechte auf Vollzeit.
## Für verheiratete Paare, in denen ein Partner ein gutes Erwerbseinkommen erwirtschaftet, werden Anreize für die Wahl eines Alleinoder Zuverdienermodells gesetzt. Bei Arbeitslosigkeit gilt im Bereich des SGB II hingegen die Erwartung an eine vollumfängliche Erwerbsbeteiligung aller Erwerbsfähigen in der Bedarfsgemeinschaft. Damit werden auch solche Frauen auf den Arbeitsmarkt verwiesen, deren
Erwerbsmöglichkeiten nach langen Jahren der Erwerbsunterbrechung
stark eingeschränkt sind.
… Gleichstellung wird häufig nur als Kostenfaktor gesehen. Natürlich entstehen Kosten durch die gleiche Bezahlung von Frauen oder die Schaffung einer gesellschaftlichen Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege, die bislang unbezahlt in Haushalten erledigt wurden. Es wird aber übersehen, welch hohes wirtschaftliches Potenzial in einer Gleichstellung der Geschlechter liegt. Bislang liegen hohe Investitionen in die Bildung von Frauen, die die Gesellschaft aufgebracht hat, brach oder sind in unterwertige Beschäftigung fehlgeleitet. Gleichzeitig entstehen durch die Erwerbstätigkeit von Frauen nicht nur neue wirtschaftliche Nachfragen, sondern auch neue Beschäftigungsverhältnisse, vor allem im Dienstleistungsbereich. Die Finanzierung der Sozial- und Steuersysteme wird stabilisiert, wenn Frauen vollwertige Beitragszahlerinnen werden und nicht nur abgeleitete Ansprüche nutzen. …

Die Empfehlungen im Einzelnen

Recht: Rollenbilder modernisieren und Recht am Leitbild der Gleichberechtigung konsistent ausrichten
… Im Familienrecht gilt es, die Potenziale für eine gleichberechtigte Partnerschaft und Elternschaft und für eine geteilte elterliche Sorgearbeit zu stärken. Arbeits-, Sozial- und Einkommensteuerecht sind am Erwerbsmodell auszurichten, das gleiche Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben verwirklicht. Das Erfordernis der Haus- und Sorgearbeit ist im weiblichen wie auch im männlichen Erwerbsverlauf zu berücksichtigen. Zu schützen ist aber auch das Vertrauen älterer Frauen und Männer, die ihr Leben nach einem rechtlich und gesellschaftlich etablierten Rollenmodell gestaltet haben. …

Bildung: Abwärtsspiralen verhindern und Wahlmöglichkeiten in allen Lebensphasen fördern
Ziel ist es, für Männer und Frauen gleich gute Chancen im Bildungssystem zu schaffen, um Abwärtsspiralen mit negativen kumulativen Folgen zu verhindern. Frauen und Männer sollen in gleichem Maß aus dem Spektrum der Bildungsmöglichkeiten wählen, frühe Bildungsphasen nutzen und sich später weiterqualifizieren können. Wenn sie Bildungschancen in der Jugend verpassen, müssen Abschlüsse auch im Erwachsenenalter nachgeholt werden können. Auch sind Benachteiligungen im Bildungssystem aufgrund von Elternschaft zu verhindern. … ## Gender Mainstreaming und eine geschlechtsbewusste Pädagogik
sollten in der Bildungspolitik und in den Bildungseinrichtungen zur
Durchsetzung gleicher Bildungschancen übergreifend und systematisch
verankert werden. Dazu gehören eine nachhaltige Vermittlung
von Gender-Kompetenz in der Ausbildung pädagogischer Fachkräfte
und eine Verankerung von Gendertrainings in der Berufs- und Ausbildungsberatung. Weiterhin ist ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis bei pädagogischem Fachpersonal … notwendig, und für männliche Jugendliche, insbesondere aus bildungsfernem Elternhaus, wird die Erprobung pädagogischer Konzepte empfohlen, die Grenzsteuerbeauch in nicht-formalen Bildungsprozessen an nichtschulischen Stärken ansetzen und so einen (späteren) Abschluss ermöglichen.
## Um das Ergreifen eines geschlechts-atypischen Berufs zu fördern,
sind Aktivitäten der Arbeitsagenturen (die informieren und beraten),
der Unternehmen … und der Medien … notwendig. Konkrete Maßnahmen, die als Vorschläge oder als Best-Practice existieren … sollten weiterentwickelt und verstetigt werden, um
das gesellschaftliche Bild von Frau und Mann im Erwerbsleben zu
verändern. Bildungseinrichtungen und Unternehmen sind zur Teilnahme
an Maßnahmen wie „Girls’ Day“ oder Maßnahmen im Rahmen der
MINT-Initiative zu motivieren.
## Die Vereinbarkeit von Aus- und Weiterbildung und Familie muss aus
Sicht der Kommission verbessert werden. Dazu gehören Förderprogramme
zur Umsetzung des rechtlich verankerten Anspruchs auf Teilzeitausbildung … für Mütter in Berufsausbildung wie auch niedrigschwellige Angebote der Erstqualifikation für niedrig qualifizierte Mütter mit Migrationshintergrund und Teilzeitangebote im Hochschulstudium. Es muss zudem sichergestellt werden, dass der Unterhalt, etwa im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), nicht nur bei Vollzeit-, sondern auch bei Teilzeitausbildungen gefördert wird.
## Das in einen dualen und einen schulischen Zweig geteilte Berufsbildungssystem sollte mit dem Ziel, bundeseinheitliche Standards in der Berufsausbildung zu schaffen und die Professionalisierung und Aufwertung der personenbezogenen Dienstleistungsberufe zu fördern,
zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Damit können Nachteile
von Frauen, die in den schulischen Ausbildungen stark vertreten
sind, abgebaut werden. …

Erwerbsleben: Fehlanreize beseitigen, Entgeltgleichheit und Aufstiegschancen schaffen
Vorrangiges Ziel muss es sein, die Voraussetzungen für gleiche Teilhabechancen von Frauen und Männern im Erwerbsleben zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende zentrale Problemfelder anzugehen: ## Es müssen (Fehl-)Anreize für lange Erwerbsunterbrechungen und
eine Fragmentierung von typischen Frauentätigkeiten in nicht nachhaltige Minijobs beseitigt werden.
## Es sollte sichergestellt werden, dass Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit oder vorübergehende Verkürzungen der Arbeitszeit aufgrund von Sorgearbeit reversibel sind und nicht zu langfristigen Einkommensnachteilen führen.
## Für die Umsetzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen muss die geschlechtsspezifische Lohnlücke verringert werden.
## Der Anteil von Frauen in Führungspositionen muss erhöht werden.

## Mit Nachdruck spricht sich die Kommission für die Abschaffung der Sonderstellung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen aus. Für Unternehmen und Beschäftigte werden Fehlanreize gesetzt, sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung in wenig zukunftsträchtige Minijobs aufzuteilen. Die Entscheidung für eine längere Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung betrifft vor allem Frauen und ist mit langfristigen biografischen Nachteilen verbunden. … Durch die geringen Aufstiegschancen werden individuelle Entwicklungsmöglichkeiten
beschnitten. Hinzu kommt, dass die Kosten dieser Beschäftigungsverhältnisse, vor allem die geringe eigenständige
Alterssicherung, sozialisiert und in die Zukunft verlagert werden.
Ziel muss es daher sein, alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig zu machen. …
## Zur Erreichung der Entgeltgleichheit wird die Anwendung geschlechtergerechter Arbeitsbewertungsverfahren empfohlen. Hierzu bedarf es der Weiterentwicklung von Instrumenten zur Messung von Lohnungleichheit im Betrieb (wie „logib-D“ und „eg-check.de“). Privatwirtschaftliche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sollten dazu angehalten werden, die Entgeltgleichheit im Betrieb zu überprüfen und eventuelle Ungleichheiten abzubauen. Ebenso ist ein ausdrücklicher Anspruch auf gleiches Entgelt für gleichwertige Tätigkeiten im AGG rechtlich zu verankern.
## Die Möglichkeiten des Vergaberechts, bei der Vergabe und Gestaltung
öffentlicher Aufträge in Bund und Ländern betriebliche Maßnahmen
zur Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Vereinbarkeit von
Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen, sind zu ermitteln
und auszuschöpfen.
## Die Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind quantitativ und qualitativ
weiter auszubauen. Betreuungsangebote für Kinder setzen vielfach
implizit noch eine allenfalls teilzeiterwerbstätige Mutter voraus. Betreuungszeiten von Kindereinrichtungen müssen vom Angebot her
den ganzen Tag abdecken, umgekehrt aber auch – den flexiblen
Arbeitsanforderungen der Mütter und Väter folgend – eine größere Flexibilität der Inanspruchnahme anbieten. …
## Die Kommission empfiehlt, das Elterngeld weiterzuentwickeln. Insbesondere die Verlängerung der Partnermonate sowie die Möglichkeit,
dass beide Elternteile Elterngeld gleichzeitig in Anspruch nehmen und
mit Teilzeit kombinieren können, sind sinnvolle Ansatzpunkte. …
## Unternehmen sollten Maßnahmen einsetzen, die gleiche Chancen für
den Erwerbsverlauf von Frauen und Männern im Unternehmen ermöglichen.
Es muss sichergestellt werden, dass die Einführung potenziell
familienfreundlicher Maßnahmen nicht durch neue Formen der indirekten Steuerung und eine neue „Verfügbarkeitskultur“ konterkariert wird. …“

Zusammensetzung der Kommission
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 wurde vereinbart, einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen. Am 23. Juni 2008 übergab die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Ursula von der Leyen, den Auftrag zur Erstellung des Ersten Gleichstellungsberichtes an die interdisziplinär zusammengesetzte Sachverständigenkommission. Dieser gehörten an:
– Prof. Dr. Gerhard Bosch (ab Februar 2010)
– Prof. Dr. Cornelia Helfferich
– Prof. Dr. Tobias Helms (bis November 2010)
– Prof. Dr. Ute Klammer (Vorsitzende ab April 2010)
– Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe
– Prof. Dr. Paul Nolte
– Prof. Dr. Marion Schick (Vorsitzende und Mitglied bis Februar 2010)
– Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms
– Prof. Dr. Martina Stangel-Meseke

… Im Januar 2011 wurde der vorliegende Bericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Kristina Schröder, übergeben.

www.gleichstellungsbericht.de

Quelle: Frauenhofer-Gesellschaft

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