Überblick über die Anforderungen an eine Instrumentenreform
Gemeinsame Position BAGFW, EFAS, BAG IDA und BAG Arbeit zur geplanten Instrumentenreform im SGB II
“ Die bisherige arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind sehr stark maßnahmenorientiert, d.h. die Fördervoraussetzungen der einzelnen Instrumente sind sowohl bezüglich der Gruppen, für die die Instrumente vorgesehen sind, als auch bezüglich der Anwendungsdauer und -art detailliert geregelt. Auch bei der Gesaltung der Maßnahme, z.B. bzgl. des Umfangs von Qualifizierungsanteilen oder sozial-pädagogischer Begleitung, gibt es wenig Spielraum. In der Praxis zeigt sich, dass die „starren“ Instrumente oftmals für die vielfältigen und unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe zur Eingliederung in Arbeit nicht passgenau sind.
Auf die individuellen Bedürfnisse einzelner Leistungsempfänger kann daher vor Ort kaum eingegangen werden. … Die individuellen Problemlagen bestehen nach Beendigung der Maßnahme oftmals nach wie vor.
Um die Arbeitsmarktförderung zu verbessern, ist es dringend notwendig, die Förderung individueller und zielorientierter auszugestalten. … Die Förderung von Langzeitarbeitslosen sollte konsequent an einer Integrationsstrategie entlang der individuellen Situation und der daraus abgeleiteten Zielausrichtung gestaltet werden. Die Eingliederungsstrategie muss daran ausgerichtet werden, was für den jeweiligen Menschen in seiner konkreten Situation angebracht ist. Hierbei können längerfristige Angebote sinnvoll sein. Die Eingliederungsstrategie wird dann nicht danach bestimmt, ob die Person bestimmte Voraussetzungen erfüllt, sondern die Maßnahme wird danach ausgewählt, ob damit ein individuelles Ziel erreicht werden kann. Um insbesondere die Förderung von Langzeitarbeitslosen mit sehr schlechten Vermittlungsaussichten in der Praxis möglich zu machen, muss auch das bisherige Finanzierungssystem geändert werden. Hier erscheint es dringend notwendig, die passiven Leistungen, die bei einer öffentlich geförderten Beschäftigung eingespart werden, zur Finanzierung der Förderung heranzuziehen, also einen Transfer der passiven Mittel in den Eingliederungstitel zuzulassen.
Die Rolle der öffentlich geförderten Beschäftigung
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Die Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung, v.a. die Arbeitsgelegenheiten unterliegen detaillierten und bundesweit gültigen Regelungen. Diese sind zum Teil gesetzlich, überwiegend aber in den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit niedergelegt. …
Die detaillierten Regelungen führen einzeln, v.a. aber in ihrem Zusammenwirken zu erheblichen Umsetzungsproblemen in der Praxis der öffentlich geförderten Beschäftigung. Eine gute Förderung von Arbeitslosen wird durch die engen Vorgaben behindert. So führt zum Beispiel eine enge Auslegung der Zusätzlichkeit bei den Zusatzjobs dazu, dass es häufig nicht gelingt, sinnvolle Tätigkeiten zu ermöglichen. …
Darüber hinaus sollte der Zielkonflikt bei den Zusatzjobs aufgelöst werden: Sie sollen Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen schrittweise wieder an den Arbeitsmarkt heranführen. Die Integration in ein reguläres Arbeitsverhältnis ist nicht das unmittelbare Ziel der Zusatzjobs. Ihr arbeitsmarktpolitischer Erfolg wird jedoch an einer möglichst hohen Integrationsquote in den allgemeinen Arbeitsmarkt gemessen. Hier sollte die Zielmessung der Zielsetzung und Zielgruppe des Instruments angepasst werden: Nicht die unmittelbare Arbeitsmarktintegration kann Gradmesser für die Effektivität der Arbeitsgelegenheit in Mehraufwandsvariante sein, sondern Integrationsfortschritte … .
Die heute geltenden detaillierten zentralen Vorgaben für alle Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung behindern eine dezentrale Umsetzung der Fördermaßnahmen und deren Anpassung an die lokalen Bedingungen des Arbeitsmarktes. …
Mit der Instumentenreform werden die Voraussetzungen für einen dezentralen Verantwortungsrahmen zur Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung geschaffen. Vor Ort kann am besten entschieden werden, welche Zielgruppen in die öffentlich geförderte Beschäftigung einbezogen werden sollen, wie die Angebote ausgestaltet werden müssen und wie die Förderung in Einklang mit den Interessen der lokalen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebracht werden können. …
… Ziele, …., die öffentlich geförderte Beschäftigung erfüllen kann:
Öffentlich geförderte Beschäftigung soll dazu dienen, die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu erhalten bzw. wieder herzustellen, ihre Qualifikationen zu erhalten oder zu verbessern und Langzeitarbeitslose hiermit wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.
## Integrationsfunktion
Zum anderen soll mit öffentlich geförderter Beschäftigung auch ein sozialer Aspekt verfolgt werden, da Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden kann.
## Strukturelle Funktion/Marktersatzfunktion:
Schließlich spielen bei den Chancen der Integration in Arbeit in bestimmten Regionen auch sturkturelle Faktoren, wie z.B. eine besonders hohe Arbeitslosigkeit eine Rolle. Hier kann öffentlich geförderte Beschäftigung ein wichtiger Bestandteil der lokalen Arbeitsmarktpolitik seinh. Im Zuge der Instrumentenreform müssen diese Ziele in das Sozialgesetzbuch II aufgenommen werden. Das bedeutet zugleich, dass eine derzeit zentrale inhaltliche Steuerung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in eine weitgehend eigenverantwortliche, dezentrale Aufgabenwahrnehmung auf örtlicher Ebene überführt wird, … .
Es wird zugleich gesetzlich geregelt, dass in dem örtlichen Beirat nach § 18 d SGB II im lokalen Einvernehmen unter Beteiligung der relevanten Arbeitsmarktakteure (insbesondere freie Träger, Gewerkschaften, Wirtschaft und Kammern) entschieden wird, in welchen Tätigkeitsfeldern, in welchem Umfang und in welcher Art Angebote der öffentlich geförderten Beschäftigung geschaffen werden. … „
Position des BBB -Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung zur beabsichtigten Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
“ Der BBB unterstützt das Anliegen, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu straffen und die Reform anhand der Kriterien (Wirkungsorientierung, Bürokratieabbau, Flexibilität der Ausgestaltung, Individualität, Stärkung der dezentralen Handlungskompetenzen, Klarheit und Transparenz bei den Maßnahmezielen, Wirtschaftlichkeit) zu orientieren. … grundlegende Hinweise und Anregungen zu den Kriterien …:
## Grundsätzlich ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt das Ziel jeglicher Arbeitsmarktpolitik. Allerdings darf die Wirkungsorientierung einer Maßnahme nicht reduziert werden auf die Frage der Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, weil gerade bei Langzeitarbeitsarbeitslosen im SGB II-Bereich auch der sozialpolitische Ansatz, der Ansatz der Aktivierung, der zu einer Heranführung an den Arbeitsmarkt beitragen soll, einen besonderen Stellenwert erhalten muss. …
## Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit darf nicht gleichgesetzt werden mit dem preisgünstigsten Angebot, wie es heute leider bei einer Vielzahl der Vergabeentscheidungen passiert. Ein niedriger Preis ist nicht automatisch wirtschaftlich, hohe Qualität der Leistungen der Träger hat seinen Preis. …
Rahmen von Berufsvorbereitungsmaßnahmen sollte auf Jugendliche mit guter Erfolgsprognose beschränkt werden, weil der Zeitaufwand für den Hauptschulabschluss in der BvB-Maßnahme die Integration in betriebliche Ausbildung grundsätzlich mindert und lediglich die Leistungsstärkeren Integrationschancen haben.
Der Vorschlag, die Honorarhöhe des Vermittlungsgutscheins sollte sich an der Höhe des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts des vermittelten Arbeitnehmers orientieren, ist nicht sachgerecht. Orientierungsgröße sollte der Vermittlungsaufwand sein, denn erfahrungsgemäß ist der Vermittlungsaufwand für Arbeitssuchende im Niedriglohnsektor besonders hoch. Das gilt insbesondere vor dem Ziel, eine nachhaltige Vermittlung zu erreichen. …
Der BBB spricht sich für eine Ausweitung der Zielgruppen (Ausweitung auf alle Hauptschüler, Förderschüler, Realschüler und Abiturienten) im Instrument § 421 s SGB III (Berufseinstiegsbegleitung) aus, weil mit einer sorgfältigen Kompetenzanalyse, der Begleitung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz die Wahl eines geeigneten Berufsbildes wirkungsvoll unterstützt wird und mit der Betreuung im 1. Ausbildungsjahr Ausbildungsabbrüche vermieden und eine schnellere Eingliederung ins Berufsleben ermöglicht werden. „
Wirksame Instrumente für das SGB II – Überlegungen des Deutschen Landkreistages:
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Grundlegende Anforderungen
## Insbesondere für junge Menschen mit besonderen Problemlagen müssen geeignete und nachhaltig wirkende Maßnahmen auch im Bereich Qualifizierung – einschließlich des Erwerbs von Schulabschlüssen – ermöglicht werden. …
## Bestehende Kompetenzen und Fähigkeiten bei den Leistungsberechtigten müssen gestärkt werden. Nicht die Defizite und Schwächen, sondern die Möglichkeiten müssen herausgearbeitet und genutzt werden, um in Beschäftigung zu kommen.
## Die langfristigen und nachhaltigen Wirkungen der Instrumente im SGB II müssen stärker in den Blick genommen werden und durch gesetzliche Regelung zum Bestandteil des Steuerungssystems werden. Die bisherigen standardisierten Betrachtungen der Wirkungen durch die BA greifen zeitlich zu kurz. In Anbetracht der hohen Anteile verfestigter Hilfebedürftigkeit und lang andauernder Erwerbslosigkeit müssen darauf ausgerichtete Konzepte erprobt und entwickelt werden.
## Im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung müssen die unterschiedlichen Aufgaben, Ziele sowie die Grenzen des Sinnvollen und Möglichen in den Blick genommen werden. Eine stärkere Orientierung an den Rahmenbedingungen und Problemlagen vor Ort wird auch hier erforderlich sein. Dort muss jeweils den sozialen, ordnungspolitischen
und den volkswirtschaftlichen Anforderungen Rechnung getragen werden. …
## Wegen der homogeneren Problemlagen im SGB III und der anderen Rahmenbedingungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung sind im SGB II flexiblere Ausgestaltungen erforderlich.
## Zugleich müssen funktionierende Anreize für die BA geschaffen werden, damit nicht regelmäßig mit entstehender Langzeitarbeitslosigkeit ein Übertritt vom SGB III in das SGB II erfolgt. Dies könnte durch Zielwerte für den Übergang ins SGB II im Rahmen der Zielvereinbarung erfolgen. Andernfalls besteht für den Versicherungsbereich weiterhin ein Anreiz, bei besonderen Problemlagen mit entsprechend aufwendigen Handlungserfordernissen und Kosten Zurückhaltung zu zeigen. …
Vielfach zeichnen sich arbeitsmarktpolitische Maßnahmen dadurch aus, dass sie viele wohlklingende Ziele gleichermaßen verfolgen sollen. Damit sind diese Maßnahmen relativ unspezifisch und der Erfolg lässt sich – bezogen auf die konkreten Ziele der Maßnahmen – kaum messen. Deshalb erscheinen flexiblere und dafür sehr konkret für bestimmte Ziele zugeschnittene Maßnahmen erfolgversprechender.
Mit einem solchen flexibleren Ansatz ist die Herausforderung verbunden, dass die persönlichen Ansprechpartner und die Fallmanager in jedem Einzelfall für passgenaue Maßnahmen sorgen und stetig am Ball bleiben, was konkrete nächste Ziele angeht. Insofern kann eine erfolgreiche Instrumentenreform nicht isoliert erfolgen, sondern die Begleitung der Leistungsberechtigten im Umfeld der Maßnahmen muss auch in den Jobcentern besser gelingen. …
Langfristige Wirkung – statt kurzatmigen Handelns
Bisher wird bei der Betrachtung der Nachhaltigkeit von Maßnahmen seitens BA/IAB am stärksten auf die Zeit sechs oder zwölf Monate nach Maßnahmeende geachtet. …
Künftig sollte deshalb die langfristige Betrachtung – im Umgang mit dem Einzelnen ebenso wie bei der Wirkungsmessung für die Maßnahmen – in den Vordergrund gerückt werden. Es ist vorzugswürdiger, einmal für drei Jahre in Beschäftigung integrieren als dreimal in einem Jahr. Dafür muss die Fixierung der BA auf (kurzfristige) Integrationen aufgegeben werden, die im Steuerungssystem ein hohes Gewicht entfaltet. Zugleich werden die Inhalte und die Ausgestaltung der Maßnahmen erheblich individueller ausfallen müssen.
In Anbetracht der wachsenden Fachkräfteknappheit ist es erforderlich, Jugendliche vorrangig in Ausbildung zu vermitteln und auch bei bestehendem Förderbedarf an eine Berufsausbildung heranzuführen. Erwägenswert ist, auch darüber hinaus langfristige Qualifikation stärker ins Auge zu fassen. Dabei darf sicherlich keine Qualifizierung am Markt vorbei und über die Fähigkeiten des Einzelnen hinaus erfolgen. Allerdings könnte – gerade in langfristiger Zusammenarbeit mit Arbeitgebern – über Modelle der betrieblichen Integration, damit verbundener Qualifizierung und Festanstellung nachgedacht werden. … „
BA-Vorschläge zur Instrumentenreform 2012
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Maßnahmen der Arbeitsförderung am Ausbildungsmarkt
Neben den von anderen Zuständigen … angebotenen Maßnahmen enthält der Instrumentenkoffer der BA ein komplexes Angebot an Maßnahmen zum Übergang von der Schule in die Ausbildung, die teilweise zu unterschiedlichen Zeitpunkten in der Biografie des Jugendlichen, teilweise jedoch auch parallel bzw. ergänzend ansetzen. Die bestehenden Instrumente sollen zusätzlich zu den allgemeinen Kriterien für die Neuausrichtung insbesondere mit der Zielsetzung weiterentwickelt werden:
## mehr Ausbildungssuchende mit Vermittlungshemmnissen möglichst direkt in betriebliche Ausbildung zu integrieren und
## das Maßnahmeangebot betriebsnah auszugestalten.
Im Sinne einer übersichtlichen Gestaltung des Maßnahmeangebotes sollten folgende Leistungen entfallen:
## Ausbildungsmanagement (§ 243 Abs. 2 SGB III) …
## Rechtsanspruch auf Nachholen des Hauptschulabschlusses im Rahmen einer BVB (§ 61a SGB III) …
Erweiterungen nach § 421q SGB III (Verlängerung der Befristung bis 2013) erhalten bleiben.
## Weiter soll die Förderung der Berufseinstiegsbegleitung (§ 421s SGB III) flächendeckend ermöglicht werden. …
## Die bisherige Obergrenze von sechs Monaten betrieblicher Praktikumsphasen je Ausbildungsjahr bei den Maßnahmen der außerbetrieblichen Ausbildung (§ 242 SGB III) … sollte … entfallen.
Mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung an den Ausbildungsbetrieb zum Ausgleich zusätzlicher Aufwände der Betriebe für die Ausbildung und Betreuung von Ausbildungssuchenden mit Vermittlungshemmnissen könnte mehr Ausbildungsbewerbern der direkte Zugang in Ausbildung zu ermöglicht werden. Eine solche Förderung kann auch dazu beitragen,
• die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen zu reduzieren und
• die Zahl der Übergänge aus einer außerbetrieblichen in die betriebliche Ausbildung zu erhöhen. …
Bei der außerbetrieblichen Ausbildung nach § 242 SGB III sollte die Zugangsvoraussetzung einer mindestens 6-monatigen Teilnahme an BvB entfallen. Es sollte in das Ermessen der Beratungsfachkräfte gestellt werden, ob vor der Zuweisung in eine außerbetriebliche Berufsausbildung ein berufsvorbereitendes Angebot als erforderlich angesehen wird. Eine gesetzliche Vorgabe, wird dem Einzelfall ggf. nicht gerecht. … „
Die Positionierung der BAG KJS zur Instrumentenreform finden Sie hier
Quelle: BA; BBB; BAGFW; Deutscher Landkreistag