BIBB-Hauptausschuss verabschiedet Leitlinien zur Verbesserung des Übergangs Schule-Beruf

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) spricht sich bei der weiteren Gestaltung des Übergangsmanagements für eine differentzierte Förderung junger Menschen mit schlechten Startchancen aus. Ziel der weiteren Ausgestaltung des Übergangsmanagements muss sein, allen jungen Menschen das Angebot zu machen, sie zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung zu führen. Dafür muss das Übergangsmanagement kontinuierlich, stabil, verlässlich, kohärent und transparent gestaltet werden. Der Hautausschuss ruft alle beteiligten Akteure auf, daran mitzuwirken, insbesondere die Institutionen, die Finanz- und Fördermittel bereitstellen. Mit Blick auf gesetzliche Regelungen im SGB II und SGB III mahnd der BIBB-Ausschuss eine einheitliche Unterstützung der jungen Menschen an und keine Stigmatisierung nach Rechtskreiszugehörigkeit.

Der BIBB-Hauptausschuss verabschiedete 6 Leitlinien, an denen sich das Übergangsmanagement seiner Ansicht nach ausrichten solle:
## Frühzeitige Vorbereitung für einen gelingenden Übergang

In den allgemeinbildenden Schulen besteht Handlungsbedarf insbesondere bei der Prävention von Defiziten in der Grundbildung. Diese erschweren die Übergangschancen junger Menschen in eine Berufsausbildung. Es ist notwendig, bei der Förderung gerade leistungsschwächerer Jugendlicher möglichst frühzeitig anzusetzen. Der Hauptausschuss appelliert daher an die Länder, bei ihrem Engagement für mehr Qualität der allgemeinbildenden Schulen vor allem auch eine frühzeitige, individuelle Diagnostik und Förderung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. … Wichtig ist, dass auch Kompetenzen vermittelt werden, die den jungen Menschen dabei helfen, ihren weiteren Bildungs- und Berufsweg zu gestalten. Insbesondere ist eine fundierte Berufsorientierung erforderlich, die fest im Schulprogramm verankert ist und bei der Schulen mit externen Partnern insbesondere aus ihrem regionalen Umfeld kooperieren. … Erfolgreicheres Handeln bei der Sicherung der individuellen Eingangsvoraussetzungen für den Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung erfordert frühzeitige Kompetenzfeststellung, Kompetenzentwicklung und Potenzialanalyse in Verantwortung der Schule; die inzwischen entwickelten Ansätze sollten ausgebaut werden.
## Individuelle Förderung und Begleitung junger Menschen, Beratung

Gefordert ist eine individuelle und praxisverbundene Berufsorientierung und Unterstützung von Berufswahlprozessen. Der Hauptausschuss plädiert dafür, dass auf ihrem Weg von der Schule in Ausbildung und Beruf insbesondere junge Menschen mit schlechten Startchancen möglichst individuell begleitet werden. Eine entsprechende Berufseinstiegsbegleitung ist ein kontinuierlicherProzess und basiert auf den individuellen Kompetenzen, Stärken und Interessen junger Menschen. … Ziel ist die Entwicklung realisierbarer Bildungs- und Ausbildungsziele. … Die individuelle und praxisverbundene Berufsorientierung im Sinne einer Berufswegeplanung muss fest in der Schule verankert werden. Sie soll gemeinsam mit der umfangreichen Beratung und Begleitung der Berufswahl ein Pflichtangebot in allen allgemeinbildenden Schulen sein und spätestens in der 7. Klasse beginnen.
## Nähe zur Berufs- und Betriebspraxis

… Angebote des Übergangsmanagements in Verantwortung der Betriebe, wie die Einstiegsqualifizierungen, sollen erhalten bleiben, intensiv genutzt werden und vorrangig vor schulischen und überbetrieblichen Angeboten als Mittel für Jugendliche mit schlechten Startchancen zur Verfügung stehen. Im Rahmen von Einstiegsqualifizierungen wird in betrieblicher Verantwortung auf reguläre Ausbildung vorbereitet und diese angebahnt, wobei deutlich sein muss, dass Einstiegsqualifizierungen keinen Ersatz für reguläre Ausbildung darstellen.
## Regionale Koordinierung und Steuerung, Rolle der Akteure

Damit junge Menschen auf konsistenten und transparenten Wegen von der Schule in Ausbildung und Beruf gelangen können, müssen auf regionaler Ebene zuverlässige Verantwortungsstrukturen geschaffen oder ausgebaut werden und Transparenz über Angebote, Akteure und Verantwortlichkeiten hergestellt werden. Regionale Akteure sollen damit beauftragt werden, im regionalen Verantwortungsbereich die dafür benötigten Partner zusammenzubringen und für die Koordination der Zusammenarbeit durch einen Partner sowie für eine zielgerichtete Steuerung zu sorgen. Dabei soll die Entwicklung von kohärenten und koordinierten Finanzierungs- und Förderstrategien im Mittelpunkt stehen. … Die Umstellung von der Arbeit in einzelnen Projekten hin zur Arbeit in einem flächendeckenden Regelangebot „Übergangsmanagement“ verlangt von den Akteuren vor Ort neue Herangehensweisen. … Weiterbildungsangebote sollten die Akteure vor Ort bei der Erfüllung dieser zum Teil neuen Anforderungen unterstützen.
## Transparenz und Anschlussfähigkeit

Die verantwortlichen Akteure vor Ort sollen dafür Sorge tragen, dass bei den Angeboten zur Hinführung an duale Berufsausbildung möglichst bundesweit standardisierte Qualifizierungselemente, zum Beispiel Ausbildungs- und Qualifizierungsbausteine, eingesetzt werden, die sich an Ausbildungsordnungen orientieren. Notwendig ist, dass Lernergebnisse und Lernerfolge sorgfältig dokumentiert werden. Mit der Dokumentation von Lernergebnissen und Lernerfolgen soll sichergestellt werden, dass Maßnahmen und Angebote tatsächlich zum Übergang in eine vollqualifizierende Berufsausbildung und zum Berufsabschluss beitragen. Der Hauptausschuss wird sich im Zweijahresrhythmus anhand einer Berichterstattung mit den Fortschritten bei der weiteren Ausgestaltung des Übergangsmanagements und insbesondere auch mit Prävention und Abbau von Benachteiligung befassen und bewerten, inwieweit diese Leitlinien umgesetzt werden. “

Quelle: BIBB

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