Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde die Integrationspolitik in Deutschland auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt: Während bis dahin kaum 10 Prozent der jährlichen Neuzuwandererinnen und -zuwanderer ein Sprachkurs angeboten wurde, erhalten nunmehr alle, die nach Deutschland einwandern, einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Integrationskurses.
Nach der Situation der Integrationskurse und deren Teilnehmerentwicklung erkundigte sich die Bundestagsfraktion der Grünen in einer Kleinen Anfrage.
Die Bundesregierung geht für die Jahre 2011 und 2012 jeweils von rund 100.000 neuen Teilnehmern und 24.000 Wiederholern von Integrationskursen aus. Für die Jahre ab 2013 rechnet sie derzeit mit einer leicht rückläufigen Entwicklung: Seit 2005 hätten viele bereits länger in Deutschland lebende Ausländer mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen einen solchen Kurs besucht. 2010 und im ersten Halbjahr 2011 haben alle Teilnahmeberechtigten ohne vorgegebene Wartezeiten einen solchen Kurs besuchen können, heißt es in der Vorlage weiter. Lediglich Ausländer und auch deutsche Staatsangehörige, die einen Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besaßen, hätten in der zweiten Jahreshälfte 2010 eine Zulassung mit Wartefrist erhalten.
Als Teil des Nationalen Aktionsplans Integration wurden im ersten Halbjahr 2011 im Dialogforum „Sprache – Integrationskurse“ weitere Maßnahmen entwickelt, um die Sprachförderung des Bundes zu verbessern. Welche Maßnahmen das genau sind, lässt die Regierung in ihrer Antwort allerdings offen.“
Die Antwort der Bundesregierung in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Dokumente: Antwort_Bundesregierung_Situation_Integrationskurse_1707075.pdf