Auf die Leistungsform Persönliches Budget besteht seit dem 1. Januar 2008 ein verbindlicher Rechtsanspruch. Mit dieser Leistungsform können Menschen mit Behinderungen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren. Über dreieinhalb Jahre nach Einführung dieses Rechtsanspruchs gibt es noch immer erhebliche Umsetzungsdefizite in der Praxis.
Zwar stieg die Nachfrage von Menschen mit Behinderungen an, trotzdem wird das Persönliche Budget nur äußerst zögernd in Anspruch genommen. Gründe dafür sind unter anderem die zu komplex und zu kompliziert ausgestalteten Regelungen, die weder transparent noch nachvollziehbar sind.
Gesetzliche Regelungen zum Persönlichen Budget finden sich im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und in vielen weiteren Sozialgesetzbüchern (SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB XI und SGB XII) sowie im Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (§ 7) und in der Budgetverordnung. Zusätzlich kompliziert wird die Angelegenheit durch rund 60 sehr unterschiedliche Verfahren der Hilfebedarfsermittlung (Bedarfsfeststellungsverfahren) in den Ländern und Kommunen.
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE erkundigte sich in einer Kleinen Anfrage nach der Umsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte nach Abschluss der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Persönlichen Budget im Sommer 2007 die Spitzenverbände der Sozialleistungsträger gebeten, ihm auf freiwilliger Basis Zahlen zur Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets zu melden. Die Leistungsträger bzw. deren Spitzenverbände kamen dieser Bitte nur unvollständig oder gar nicht nach. Daher liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurzeit keine exakten Erkenntnisse über Bewilligungen oder Ablehnungen Persönlicher Budgets vor. Gleichwohl geht die Bundesregierung nach einer ersten überschlägigen Auswertung der Ergebnisse des Förderprogramms zur Strukturverstärkung und Verbreitung von einer permanent steigenden Anzahl von Persönlichen Budgets aus.
Laut Bundesregierung lassen die ersten vorliegenden Sachberichte erkennen, dass die Bearbeitung von Anträgen reibungslos verlaufe. Die Bearbeitungszeiten veringerten sich mit der steigenden Anzahl von bewilligten Budgets zunehmend. Damit widerspricht die Bundesregierung der Kritik der Linken, die Bearbeitungszeiten dauerten zu lange und die Verfahren seien für die Betroffenen unverständlich. Allerdings räumte die Bundesregierung ein, dass Schwierigkeiten oder Unstimmigkeiten häufig bei den Bedarfsfeststellungsverfahren auftreten.
Um die Vorbehalte gegenüber der Leistungsform Persönliches Budget zu nehmen, will die Bundesregierung Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fortführen lassen.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Auswertung der Modellprojekt-Sachberichte unter anderem eine Reihe von Best-practice-Fällen in der ersten Jahreshälfte 2012 zu veröffentlichen. Darüber hinaus kläre der Beauftragte der Bundesregierung die Belange behinderter Menschen, Interessierte und ihre Angehörigen durch Informationen in allgemeiner Form über die Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets auf und gäbe Hinweise auf Beratungsstellen.
Das Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen hat eine Broschüre „Mit Behinderung selbstbestimmt leben“ herausgegeben, in der in leichter Sprache verständlich über die Leistungsform informiert wird. Die Broschüre beantwortet Fragen wer das Persönliche Budget bekommen kann, welche Leistungen dabei sind oder wo man relevante Informationen findet. „
Die Antwort der Bundesregierung in vollem Textumfang sowie die Broschüre des Paritätischen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: Die Linke; Der Paritätische – Kompetenzzentrum persönliches Budget
Dokumente: Flyer_leichteSprache_.pdf