Gut sieben Monate nachdem das Kabinett den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) beschlossen hat, haben Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales den Fortschritten ein gemischtes Zeugnis ausgestellt. Grundlage für die Veranstaltung waren vier Oppositionsanträge, die sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland beschäftigen.
Mehr Verbindlichkeit, intensivere Bemühungen um Verbesserung gefordert
Der NAP sei ein wichtiges Instrument, fand Peter Bartmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. Jedoch müssten die darin enthaltenen Maßnahmen verbindlich festgelegt werden und über das staatliche Engagement hinausgehen. Ulrich Hellmann von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung bedauerte, dass „bei Weitem nicht alle Anregungen von Menschen mit Behinderung in den NAP Eingang gefunden haben“. Er forderte eine Intensivierung der Diskussion darüber, wie der NAP verbessert werden könne.
Auf dem Arbeitsmarkt steigen die Chancen für Menschen mit Behinderung
Positiv äußerte sich dagegen Raimund Becker von der Bundesagentur für Arbeit. Die Situation von Menschen mit Behinderung habe sich auf dem Arbeitsmarkt verbessert, sagte er. Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wies darauf hin, dass viele Behinderte über gute Qualifikationen verfügten. Diese zu nutzen sei vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine zentrale Aufgabe. Der Vorschlag der SPD-Fraktion, zu prüfen, wie Leistungen zur sozialen Teilhabe einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt werden könnten, stieß auf Kritik. Matthias Münning von der Bundesgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe schlug die Realisierung des Bundesteilhabegeldes als „realisierbaren und schnelleren Schritt“ vor.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages