Auch Online-Filme und -Spiele sollen künftig mit Altersfreigaben gekennzeichnet werden. Das Bundesfamilienministerium plant dazu eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes. „Offline und Online brauchen wir ein soweit wie möglich vergleichbares Niveau des Jugendschutzes“, erklärte Ministerin Kristina Schröder (CDU).
Bislang ist im Jugendschutzgesetz lediglich die Möglichkeit der Alterskennzeichnung von Bildträgern mit Filmen und Spielen geregelt. Die Altersfreigaben erteilen die Obersten Landesjugendbehörden. Nach der geplanten Novellierung müssten dann Online-Anbieter entsprechend gekennzeichnete Filme oder Spiele für ein von der zentralen Aufsichtsstelle für den Jugendmedienschutz anerkanntes Jugendschutzprogramm programmieren, um die Verbreitung an Kinder und Jugendliche nur entsprechend der Altersfreigabe zu ermöglichen. “
Quelle: KNA