Die drei Oppositionsfraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Konditionen von flexibel und kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern verbessern. Deshalb führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung durch. Insgesamt zwölf Experten legten ihre Standpunkte dar und stellten sich den Fragen der Abgeordneten.
Begleitung und Erleichterungen für Arbeitnehmer ohne Schulabschluss
Es ging auch um Arbeitnehmer ohne Schulabschluss. Der freie Experte Professor Dr. Gerhard Bosch betonte, man müsse vor allem die Begleitmaßnahmen stärken, also das Aus- und Fortbildungsangebot, damit die Betroffenen besser eine länger- oder langfristige Beschäftigung fänden. Der Experte des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Dr. Wilhelm Adamy, betonte, dass er den Vorschlag der SPD-Fraktion für „sehr zielführend“ halte. Die SPD-Fraktion will die Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre verlängern, innerhalb derer die Anwartschaftszeit (12 Monate) für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt sein muss. Die Fraktion fordert aber die Verlängerung einer Sonderregel für kurzzeitig befristete Beschäftigte um drei Jahre mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I mindestens drei Monate beträgt, wenn innerhalb der Rahmenfrist Versicherungsverhältnisse von insgesamt mindestens sechs Monaten vorliegen. Ähnlich lauten die Forderungen der Linksfraktion, die ebenfalls einen eigenen Antrag stellte.
Bessere Absicherung in der Arbeitslosenversicherung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte sich in einem Antrag für eine bessere Absicherung von flexibel Beschäftigten in der Arbeitslosenversicherung stark gemacht. Die meisten Betroffenen würden zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber wenn ihr Vertrag ausläuft, erhalten sie kein Arbeitslosengeld, sondern sind gleich auf Hartz IV angewiesen, schreiben die Grünen.
Auch die Koalitionsfraktionen hatten sich mit der Thematik befasst. Sie wollen die Sonderregelung der Arbeitslosenversicherung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte verlängern und modifizieren.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages