Reform kleiner Arbeitsverhältnisse

Der DGB-Bundesvorstand schlägt eine gesetzliche Neuregelung bisher geringfügig entlohnter Arbeitsverhältnisse vor. Aktuell arbeiten sieben Millionen Menschen in Beschäftigungsverhältnissen, in denen sie nicht mehr als 400,- Euro verdienen. Für einige ist es ein Hinzuverdienst. Aber 4,9 Millionen arbeiten ausschließlich in sogenannten Mini-Jobs. Auf den ersten Blick scheint die Steuer- und Abgabenfreiheit attraktiv. Doch im Schnitt verdienen Mini-Jobber/-innen weniger als die Hälfte von dem, was Beschäftigte in einem Normalarbeitsverhältnis erhalten. Dabei entstehen mit der Pauschalzahlung an die Sozialversicherung keine vollwertigen Pflichtarbeitszeiten in der Rentenversicherung. Zusätzlich erheben die Mini-Jobber/-innen meist keinen eigenen Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Um die Abgabenlast der Unternehmen zu senken, werden Beschäftigten häufig Leistungen vorenthalten, auf die sie eigentlich gesetzliche Ansprüche haben z.B. Bezahlung von Feiertagen, Lohnfortzahlungen bei Krankheit oder betriebliche Sonderleistungen.

Der DGB will die schlechte Situation der Beschäftigten im Mini-Job-Bereich verbessern. Dazu schreibt der Bundesvorstand unter dem Titel „Sichere Arbeitsplätze statt prekärer Jobs“ in „arbeitsmarkt aktuell“, Ausgabe März 2012:

„(…) Was will der DGB erreichen?

Das Ziel des DGB ist die Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse bei der Bezahlung, den übrigen Arbeitsbedingungen und der sozialen Sicherung.

Im Hinblick auf die geringfügige Beschäftigung bedeutet dies, den Teilzeitarbeitsmarkt so umzugestalten, dass das Arbeitspotenzial erhalten bleibt, während die Nachteile der Sonderform abgebaut werden. Deswegen strebt der DGB eine gesetzliche Neuregelung der bisher geringfügig entlohnten Arbeitsverhältnisse auf der Basis einer Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro an. Hierdurch steigen die Chancen, Arbeitsverhältnisse zu schaffen, die eine auskömmliche Entlohnung garantieren, die soziale Sicherung stärken, die Grundsicherung im Alter langfristig entlasten und die Gleichstellung am Arbeitsmarkt erleichtern. Dafür sind auch Änderungen im Steuerrecht notwendig.

Was schlägt der DGB vor:

(…)
1. Gleichbehandlung bei den Arbeitsbedingungen

Die arbeitsrechtlichen Ansprüche von Personen mit geringen Arbeitseinkommen müssen tatsächlich durchgesetzt werden. Unabhängig von der Arbeitszeit müssen alle Beschäftigten entsprechend ihrer Tätigkeit bei der Entlohnung (Eingruppierung, Gleichwertigkeit der Arbeit) und den übrigen Arbeitsbedingungen gleich behandelt werden. (…) Dafür ist die Durchsetzung eines gesetzlichen Mindestlohnes von nicht unter 8,50 Euro bzw. die Ausweitung von tariflichen Mindestlöhnen nach dem Entsendegesetz eine wichtige Voraussetzung.

Entgeltgleichheit und Mindestlöhne sind zudem Voraussetzung, um überhaupt eine Kontrolle der Arbeitsverhältnisse und weiterer gesetzlicher Mindestbestimmungen (wie z. B. Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) durch die zuständigen staatlichen Stellen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) durchzuführen.

Zur Stärkung der Beschäftigten muss die Möglichkeit sachgrundloser Befristungen von Arbeitsverhältnissen abgeschafft werden. Sachgrundlose Befristungen sind ein wichtiger Grund, warum Beschäftigte auch in kleinen Arbeitsverhältnissen ihre Rechte nicht einfordern. (…)

2. Gleichbehandlung durch Stärkung der eigenständigen Sozialversicherung und Altersvorsorge

Alle Arbeitsverhältnisse ab dem ersten Euro unterliegen der vollen Sozialversicherungspflicht. Ein möglicher Weg zur Umsetzung der vollen Sozialversicherungspflicht ist die Erweiterung der Gleitzone, die derzeit im Einkommensbereich zwischen 400 bis 800 Euro liegt, auf die Einkommen von 0 bis 800 Euro auszuweiten. Diese Maßnahme sollte wissenschaftlich evaluiert werden.

Den Beiträgen stehen individuell zurechenbare Ansprüche der Sozialversicherungen gegenüber. Die volle Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro bindet alle Beschäftigten in die Systeme der sozialen Sicherung ein. Sie stärkt eigenständige Ansprüche und kontinuierliche Erwerbsverläufe.

3. Pauschale Besteuerung beenden

Die pauschale Besteuerung der Einkommen aus Mini-Jobs wird beendet. Die Arbeitsverhältnisse werden in das allgemeine Besteuerungssystem eingegliedert. Zur Anpassung der Beschäftigten und der Arbeitgeber sind angemessene Übergangsfristen für die bestehenden Arbeitsverhältnisse notwendig. Daneben steht es dem Gesetzgeber frei, für gesellschaftliche nützliche Tätigkeiten Ausnahmen bei der Besteuerung zuzulassen. (…)

4. Mini-Jobzentrale bleibt erhalten

Zur Entlastung von Arbeitgebern und Privathaushalten bleibt die Mini-Jobzentrale erhalten. Für Privathaushalte sowie bei der Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern regelt sie weiterhin die Abwicklung der Arbeitsverhältnisse. Daneben können ihr Aufgaben zur Beratung von Beschäftigten und Arbeitgebern übertragen werden. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten kann sie bei der Überwachung und Durchsetzung der Arbeitsbedingungen unterstützend tätig werden. Dies könnte insgesamt in ein Konzept einer „Teilzeitzentrale“ münden. Konkrete Aufgaben könnten sein:

  • die Betreuung kleiner Arbeitgeber (ein oder wenige Beschäftigte) und privater Haushalte,
  • die Kontrolle der Einhaltung der Sozialversicherungspflicht,
  • eine effektive Kontrolle der Entgeltgleichheit und der Einhaltung einer Stundenbegrenzung – vor allem in Arbeitsverhältnissen mit geringem Stundenumfang,
  • Abrechnung der Beiträge privater Haushalte über das Haushaltsscheckverfahren. (…)“

Quelle: DGB Bundesvorstand

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