Fast jede und jeder zweite Beschäftigte unter 25 Jahren ist mittlerweile im Niedriglohnsektor beschäftigt. Auch befristete Beschäftigung nimmt zu; Leiharbeit befindet sich derzeit auf einem konstant hohen Niveau. In den aktuellen Tarifauseinandersetzungen der IG Metall und von ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) geht es insbesondere auch um Perspektiven für junge Beschäftigte nach der Ausbildung. Es stellt sich daher für DIE LINKE im Bundestag die Frage, wie es um die Arbeitsmarktperspektiven von jungen Beschäftigten derzeit bestellt ist.
Bundesregierung sieht bei jungen Arbeitnehmern eine wachsende Qualifikations- und Einkommensmobilität
Nach Auffassung der Bundesregierung besitzt die Niedriglohnquote junger Beschäftigter wenig Aussagekraft über deren Perspektiven und Teilhabechancen auf dem Arbeitsmarkt. So verzeichneten gerade junge Arbeitnehmer im weiteren Erwerbsverlauf oft eine hohe Qualifikations- und Einkommensmobilität, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
Viele junge Beschäftigte ohne Berufsabschluss im Niedriglohnsektor
Der Anteil der unter 25-Jährigen am Niedriglohnsektor sei gering, betont die Bundesregierung entgegen der Behauptung der Linken. Problematisch sei jedoch die Gruppe der jungen Beschäftigten, die über keinen Berufsabschluss verfügten und überproportional im Niedriglohnsektor beschäftigt seien. Ziel sei es daher, den Anteil der 20- bis 29-Jährigen ohne Berufsabschluss bis 2015 auf 8,5 Prozent zu halbieren.
Nur wenig unbefristete Übernahmen Auszubildender
Eine Meldung im Deutschlandfunk (Fr. 22.06.2012) hingegen bestätigt die negativen Aussichten junger Menschen auf Normal-Arbeitsverhältnisse. Nur 17 Prozent der Azubis werden unbefristet übernommen. Ein Artikel der Saarbrücker Zeitung (Freitag) betitelt die Berufsperspektiven für Auszubildende als noch immer wenig ermutigend. Dabei beruft sich das Blatt auf eine Erhebung des DGB in sechs Bundesländern. Zwar wurden 43 Prozent der Auszubildenden zunächst übernommen, oft aber nur für bis zu sechs Monate.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages: DGB: Deutlandfunk; Saarbrücker Zeitung