Informationen der beteiligten Verbände zum Rechtsgutachten und dessen Konsequenzen:
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Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen nicht gewährleistet
Für viele Frauen in Deutschland ist häusliche und sexualisierte Gewalt alltägliche Realität. Jede vierte Frau hat im Laufe ihres Lebens Gewalt durch frühere oder aktuelle Partner erlebt. Dies hat für die Frauen nicht nur weitreichende negative gesundheitliche Auswirkungen, sondern beeinträchtigt auch ihre familiären und sozialen Beziehungen sowie ihre beruflichen Chancen. Die mittelbaren Folgen der Gewalt können bei vielen betroffenen Frauen zu Erwerbslosigkeit, Verschuldung und zur Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen führen. Die Kinder haben oft ein Leben lang unter den Gewalterfahrungen zu leiden.
In der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, dass es für betroffene Frauen und deren Kinder bislang keinen gesetzlich festgeschriebenen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor Gewalt gibt. Länder und Kommunen reklamieren ihre Zuständigkeit für das Hilfenetz, halten aber eine unzureichende Infrastruktur von Schutz- und Unterstützungseinrichtungen vor. …
In einem Finanzierungsmix mit unterschiedlichsten Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen fehlt es zudem an einer Gesamtverantwortung für die Infrastruktur.
Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder erfordern hohe Professionalität des Hilfesystems sowie bedürfnisgerechte Hilfen und müssen aus Sicherheitsgründen überregional gewährleistet sein. …
Kernaussagen aus dem Gutachten
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Ergebnis des Gutachtens „Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder“ ist, dass innerhalb des geltenden Rechts ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder besteht und dass dieser durch Bundesgesetz geregelt werden kann.
## 2. Der Staat muss den Schutz der gewaltbetroffenen Frauen sicherstellen.
## 3. Die Gesetzgebungskompetenz für die Ausgestaltung der Maßnahmen und der Finanzierung hat der Bund.
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Der staatliche Schutzauftrag ergibt sich für die Bundesrepublik Deutschland aus internationalen und nationalen Verpflichtungen. Die Europäische Menschenrechtskonvention, das CEDAW-Übereinkommen, die Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie das Grundgesetz dienen dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und dem Schutz vor Diskriminierung. …
Der Staat muss Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sofortigen Schutz gewährleisten. Entscheidend für die Wirksamkeit ist, dass die Hilfe- und Unterstützungsangebote verfügbar, überregional zugänglich, jederzeit erreichbar und für alle Hilfesuchenden leicht zugänglich
sind. …
Das Gutachten zeigt deutlich, dass der Bund eine Gesetzgebungskompetenz hat. Damit kann auch die Finanzierung bundesweit verbindlich geregelt werden. …
Forderungen des Bündnisses
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## Schutz und Hilfe müssen für jede Frau und deren Kinder unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung der betroffenen Frauen und deren Kinder gewährleistet werden.
## Die Gewährleistung von Schutz und Hilfe muss die individuelle Situation der Frauen berücksichtigen können.
## Frauen und deren Kinder benötigen ein mit ausreichenden Mitteln ausgestattetes Hilfe- und Unterstützungssystem.
Beauftragt wurde das Gutachten von den Verbänden AWO, Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen, DRK, Diakonie und dem Paritätischen Gesamtverband.
Das Rechtsgutachten in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: SkF Gesamtverein
Dokumente: Rechtsgutachten___Rechtsanspruch_auf_Schutz_und_Hilfe_web_final.pdf