Weg frei für Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche

Das Bundeskabinett hat einem Mindestlohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildungsbranche zugestimmt. Ministerin von der Leyen hatte einem entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt. Die Gewerkschaft GEW und ver.di begrüßen den Kabinettsbeschluss. Damit ist der Weg für flächendeckende tarifliche Mindestlohnstandards frei. Dem – im Zuge der Kürzungen in der Arbeitsförderung eingesetzten – Lohndumping kann nun Einhalt geboten werden. Bildungsanbieter, die mit niedrigsten Angeboten Ausschreibungen von Arbeitsmarktdienstleistungen gewonnen haben, hätten künftig keine Chance mehr. Es sollen Lohnuntergrenzen von 12,60 Euro im Westen und 11,25 Euro im Osten gelten.

Eine positive Wirkung des branchenweiten Mindestlohns auf die Qualität der Bildungsangebote verspricht sich Ilse Schaad, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der GEW: „Ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn lenkt den Blick bei der Auswahl eines Bildungsträgers wieder stärker auf die Qualität des Angebotes statt nur auf die Kostenseite.“

Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts steht der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrages nichts mehr im Weg.“

Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

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