Das Recht auf Ausbildung umsetzen

Aufruf des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit gemeinsam mit dem DGB und der GEW zum Beginn des Ausbildungsjahres 2012
Auszüge aus dem Aufruf „Das Recht auf Ausbildung umsetzen.“:
“ Die jährlich sinkende Zahl der ausbildungssuchenden Jugendlichen scheint dazu zu führen, dass nun vor allem die Unternehmen vor dem Problem stehen, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen und ihren Nachwuchs zu rekrutieren. Jedoch ist die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2012 kaum (im Vergleich zu 2011 um 1,8 %) gestiegen. Während Arbeitgeber über 30.000 nicht besetzte Ausbildungsplätze klagten, konnten andererseits 80.000 interessierte junge Menschen keine Ausbildung aufnehmen.

Offensichtlich können sich viele Unternehmen noch nicht vorstellen, dass auch Jugendliche, die nicht mit Spitzenzeugnissen aus der Schule kommen, sich in der betrieblichen Praxis gut bewähren können und in jedem Fall eine Chance verdienen. Oftmals wissen Betriebe auch nicht, wie sie mit Jugendlichen umgehen können, die noch Unterstützungsbedarf haben. So werden immer wieder mangelnde Kenntnisse und mangelhafte Verhaltensweisen der jugendlichen Schulabgänger/-innen als Gründe genannt, wenn Ausbildungsstellen am Ende unbesetzt bleiben und Bewerber/-innen abgewiesen werden. …

Das muss sich dringend ändern: Nutzen wir endlich die Potenziale unseres international anerkannten Berufsbildungssystems, überwinden wir die Passungsprobleme von Schul- und Berufssystem und garantieren allen jungen Menschen eine zukunftsfähige Ausbildung. Nach Artikel 24 Abs.1 UN-Übereinkommen bzw. Art. 28 Kinderrechtskonvention gilt die berufliche Ausbildung als Menschenrecht – verwirklichen wir es. …

Das gilt auch für diejenigen jungen Menschen, denen z. B. auf Grund ihres Rechtsstatus oder einer Behinderung noch Barrieren im Weg stehen, eine vollqualifzierende Ausbildung zu absolvieren. Für junge Menschen, die zusätzliche Förderung und Begleitung brauchen, benötigen wir ein Recht auf verlässliche Förderung. …

Dazu brauchen wir ## Vereinbarungen über solidarische Finanzierungsinstrumente (z. B. Branchenfonds), die einen fairen Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Betrieben schaffen. Das Beispiel der Bauindustrie zeigt, wie ein Umlagesystem ein relativ hohes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen auch in Krisenzeiten sichern kann.
## eine kohärente Förderung am Übergang Schule – Beruf, die von den Jugendlichen und deren individuellen Förderbedarf ausgeht und die Anschlüsse sichert. Sie setzt auf Kompetenzen, auf intensive Berufsorientierung und auf individuelle Begleitung, die den Jugendlichen die Unterstützung zukommen lässt, die sie brauchen. Verlässliche Rahmenbedingungen sind dazu unerlässlich. …
## Modelle der assistierten Ausbildung, in der die duale Ausbildung durch kontinuierliche pädagogische Unterstützung und Beratung als drittes Element ergänzt wird – für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe. Diese muss so schnell wie möglich zu einem Regelangebot entwickelt werden.
## außerbetriebliche Ausbildungsplätze mit engen Bezügen zur betrieblichen Praxis in ausreichender Zahl für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz – in den Bereichen, in denen die Wirtschaft kein adäquates und auswahlsicherndes Ausbildungsangebot für alle Jugendlichen garantieren kann. Ziel muss es sein, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob ein Übergang in eine betriebliche Ausbildung möglich ist. „

Den Aufruf in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

www.jugendsozialarbeit.de

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Dokumente: Aufruf_Ausbildung_KV_DGB_GEW.pdf

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