Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen Entwurf für ein neues Fachkonzeptfür BvB mit produktionsorientiertem Ansatz vorgelegt. Damit kommt sie einem Auftrag des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern im Rahmen der letzten Instrumentenreform nach. Die BA ist beauftragt worden, für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen passgenaue Lösungen zu erarbeiten, die auch für Jugendwerkstätten, produktionsschulen und vergleichbare Angebote auf Länderebene gelten sollen. Aus Sicht der LAG JSA Bayern erfüllt der Entwurf „BvB-Pro“ diesen Anspruch nicht. Das Konzept bietet für die Finanzprobleme z.B. der bayerischen Jugendwerkstätten keine ausreichende Lösung. Diese waren durch die letzte Instrumentenreform verschärft worden.
Auszüge aus der Stellungnahme der LAG JSA Bayern zum Entwurf des Fachkonzepts „BvB-Pro“:
“ …Jugendwerkstätten sind Einrichtungen der Jugendhilfe, keine reine Arbeitsmarktdienstleistung und keine berufliche Bildung
Im Fachkonzept wird der produktionsorientierte Ansatz durch die Arbeitsförderung in die Pflicht genommen. Produktionsschulen sind an vielen Orten ähnlich wie Jugendwerkstätten an der Schnittstelle mehrerer Rechtsbereiche angesiedelt (SGB II, III, VIII). Im vorliegenden Fachkonzept gelingt es nicht, den Jugendhilfekontext, so wie er für Jugendwerkstätten als Einrichtungen der Jugendsozialarbeit eindeutig gilt, ausreichend zu verdeutlichen. Die Beschreibung des produktionsorientierten Ansatzes erinnert eher an eine Verortung im Bildungs-/Ausbildungsbereich, während es in Jugendwerkstätten um Jugendsozialarbeit mithin um einen Ansatz der sozialen Arbeit geht.
Zielgruppenbeschreibung ist unscharf
Im Fachkonzept wird eine Abgrenzung versucht zwischen jungen Menschen, für die eine Standard-BvB noch ausreicht, und solchen, die sich zunächst einer Stabilisierung-/Aktivierungsmaßnahme unterziehen sollten. Irgendwo dazwischen ist offenbar die Zielgruppe für den produktionsorientierten Ansatz angesiedelt. Abgesehen von den Abgrenzungsschwierigkeiten zur einen und zur anderen Seite hin bliebe im engeren Sinn nur eine kleinere Zielgruppe übrig, die schon aktiviert und motiviert ist, jedoch nur über das spezielle Lernarrangement des produktionsorientierten Ansatzes erreicht werden kann.
In Jugendwerkstätten hingegen geht es um junge Menschen, die sozial benachteiligt und individuell beeinträchtigt sind und wegen ihres erhöhten individuellen Förderbedarfs in der Regel einer Aktivierung und Stabilisierung ebenso bedürfen wie einer individuellen sozialen und beruflichen Integration.
BvB-Pro ist kein Instrument zur Ausbildungsförderung sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen
BvB-Pro dient allenfalls als hochschwelliges Angebot für stabilisierte und aktivierte Jugendliche, die nur über ein spezielles Lernarrangement erreicht werden können. Ein wichtiges Merkmal bayerischer Jugendwerkstätten ist jedoch, dass ein niedrigschwelliges integriertes Hilfeangebote aus einer Hand zur Verfügung steht: Vorschaltmaßnahme mit Option auf Ausbildung in einer Einrichtung. Wenn BvB-Pro als Instrument für Vorschaltmaßnahmen noch in Frage kommen könnte, so ist jedoch die Förderung von Ausbildung in Jugendwerkstätten hiervon keinesfalls erfasst. Entsprechende Instrumente fehlen bislang völlig und werden auf Grundlage des vorliegenden Konzepts auch nicht ermöglicht. …
Angaben zum Personalschlüssel fehlen im Fachkonzept
Eigentlich wäre es bei einem so klar formulierten und eingrenzbaren Konzept leicht möglich, einen angemessenen Personalschlüssel festzulegen, der für eine fachlich fundierte Arbeit notwendig ist. Dies ist auch in anderen Fachkonzepten der BA üblich. …
Finanzierungsbedingungen für BvB-Pro bleiben unklar
Obwohl die Bundesagentur für Arbeit nur maximal 50% der Maßnahme finanziert, soll die Förderung nach der VOL/A (v.a. Ausschreibung) erfolgen unter der Voraussetzung, dass die anderen 50 % von Dritten, vorrangig durch die Länder, erbracht werden sollen. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass sich Fördermittel der Länder unter anderem auch aus ESF-Mitteln speisen, für die eigene Finanzierungsgrundlagen gelten, die Ausschreibung i.d.R. ausschließen.
Offen bleibt auch die Frage, warum sich bei dieser besonderen Form der BvB eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung der Länder und der BA ergibt. Diese würde aus unserer Sicht nur dann bestehen, wenn es sich beim produktionsorientierten Ansatz eindeutig um eine Maßnahme der Jugendsozialarbeit nach SGB VIII § 13 in Verbindung mit SGB II und III handelte. …
Weitere Feststellungen und Fragen:
… Sinnvollerweise wird in dem Fachkonzept die Nachbetreuung über die zweite Schwelle hinaus propagiert. Die Frage nach ihrer Finanzierung bleibt jedoch offen.
Erfreulich ist die Institutionalisierung eines Beirats zur Abstimmung mit der Wirtschaft und anderen Netzwerkpartnern.Wie dieses auf Nachhaltigkeit angelegte Instrument jedoch mit einer angestrebten Vergabepraxis harmoniert, bleibt offen.
Zu begrüßen ist die Auflistung zielgruppenspezifischer Anforderungen und entsprechender Regelungen im Fachkonzept. Vor dem Hintergrund der aktuellen Inklusionsdebatte sind solche Kriterienkataloge auch kritisch zu sehen, vor allem auch im Hinblick auf die Abgrenzungsdebatte zum Rehabereich.
…
Die Förderdauer ist im vorliegenden Entwurf auf 12, maximal jedoch auf 18 Monate begrenzt. Dies mag für die Praxis von Produktionsschulen je nach Ausprägung noch passend sein, für Jugendwerkstätten kann dies allenfalls für sogenannte Vorschaltmaßnahmen eine Maßgabe sein. Die Praxis von auf Ausbildung ausgerichteten Jugendwerkstätten, so wie es in Bayern Praxis ist, sieht z.T. und je nach individuellem Bedarf auch deutlich längere Maßnahmezeiträume vor. Im Falle von Ausbildungsprojekten durchaus auch mehrere Jahre.
… “
Quelle: LAG JSA Bayern
Dokumente: Stellungnahme_LAG_JSA_Bayern_zu_BvB_pro.pdf