Der Entwurf des vierten Armuts- und Reichtumsberichts prohezeit: mit steigendem Lebensalter der Kinder nimmt die Zahl der Hilfebedürftigen Kinder ab. Dabei stellt sich das in einzelnen Ländern und Kreisen höchst unterschiedlich dar.
Auf Bundesebene nimmt die Hilfequote, bei einer durchschnittlichen Hilfequote aller Kinder im Alter von unter 15 Jahren von 14,9 Prozent, von 17,4 Prozent der Kinder im Alter von unter 3 Jahren über 16,7 Prozent der Kinder im Alter von 3 bis unter 7 Jahren auf 13,3 Prozent der Kinder im Alter von 7 bis unter 15 Jahren ab.
Deutlich anders stellt sich dies für Kinder in den (meisten) Großstädten dar: Von den knapp 1,7 Millionen Kindern im Alter von unter 15 Jahren in den 14 Großstädten (Bevölkerung insgesamt über 400.000; ohne die Region Hannover) lebten im Dezember 2011 24,7 Prozent (etwa 415.000) in Familien, die auf SGB II-Leistungen (Hartz IV) angewiesen waren. Zum Vergleich: In den 295 Landkreisen galt dies für 11,4 Prozent der Kinder im Alter von unter 15 Jahren.
Für die in den 14 Großstädten lebenden Kinder gilt der eingangs zitierte Befund nicht oder nur sehr eingeschränkt: Die SGB II-Hilfequote der Großstadtkinder im Alter von 7 bis unter 15 Jahren lag mit 23,8 Prozent nur geringfügig (4 Prozent) unter der Hilfequote der Großstadtkinder im Alter von unter 3 Jahren (24,7 Prozent).
Kleinste und größte SGB II-Hilfequoten auf Länder- und Kreisebene
Auf Länderebene reichen die SGB II-Hilfequoten der Kinder im Alter von unter 15 Jahren im Dezember 2011 von 6,8 bis 33,7 Prozent. Dabei reichen die Hilfequoten der Kinder im Alter von 7 bis unter 15 Jahren von 5,9 bis 33,1 Prozent.
Die relative Abweichung der SGB II-Hilfequote der Kinder im Alter von 7 bis unter 15 Jahren von der Hilfequote der Kinder im Alter von unter 3 Jahren reicht auf Länderebene von minus 1 Prozent bis minus 32 Prozent.
Auf Kreisebene reichen die SGB II-Hilfequoten der Kinder im Alter von unter 15 Jahren im Dezember 2011 von 1,6 bis 34,2 Prozent. Dabei reichen die Hilfequoten der Kinder im Alter von 7 bis unter 15 Jahren von 1,5 bis 33,1 Prozent.
Die relative Abweichung der SGB II-Hilfequote der Kinder im Alter von 7 bis unter 15 Jahren von der Hilfequote der Kinder im Alter von unter 3 Jahren reicht auf Kreisebene von plus 4 Prozent bis minus 45 Prozent.“
Die SGB II-Hilfequoten der Kinder im Alter von unter 15 Jahren im Dezember 2011 wurden auf Basis der Kinder im Alter von unter 15 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der Kinder im Alter von unter 15 Jahren insgesamt neu berechnet. Die bisher veröffentlichten Quoten, zuletzt in diversen Medien am 19./20. September 20121, wurden auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2010 (.) berechnet. Aus der Neuberechnung durch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2011 ergeben sich zum Teil kleinere Abweichungen von den bisher veröffentlichten vorläufigen Hilfequoten. Zum Beispiel Berlin 33,7 Prozent (neu) statt 34,5 Prozent, Leipzig: 28,2 Prozent (neu) statt 29,2 Prozent (alt) oder Essen: 30,3 Prozent (neu) statt 29,9 Prozent.
http://biaj.de/archiv-materialien/37-texte/285-sgb-ii-hilfequoten-kinder-unter-3-unter-7-unter-15-jahre-bund-laender-kreise-ende-2011.html
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe