Kontinuierliche Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat ein Diskussionspapier zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht.

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 erstreckt sich die Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 79 Abs. 2 SGB VIII auch auf die Gewährleistung einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung nach der Maßgabe von § 79a SGB VIII. Mit seinem Diskussionspapier möchte der Deutsche Verein ausgehend von der aktuell geltenden Gesetzeslage die fachliche und fachpolitische Bedeutung der Qualitätsentwicklung für die Kinder- und Jugendhilfe unterstreichen und Impulse für die mögliche Umsetzung der Neuregelungen der §§ 79, 79 a SGB VIII geben. Insbesondere kommt es dem Deutschen Verein zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf an, den Stellenwert der Jugendhilfeplanung in diesem Kontext hervorzuheben. Für die Rolle und die Aufgabe, die im Kontext der Jugendhilfeplanung über örtlichen Trägern zukommt, wird in dem Papier ein Orientierungsrahmen entfaltet. „

Das Diskussionspapier in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Dokumente: DV_18_12.pdf

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