Auf die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, die Mindestsicherungsleistungen für Kinder zu erhöhen, reagierte die Bundesregierung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Die Leistungen des BuT können seit dem 1. April 2011 beantragt werden.
Mit der Frage, ob die Leistungen bei den Familien bzw. Kindern ankommen befassen sich zwei Evalutationen der Abschlussbericht des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Gesamtdeutschland sowie der Zwischenbericht der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) der Freien und Hansestadt Hamburg für das Land.
Forschungsdesign und Vorgehen der Studien sind höchst unterschiedlich. Das macht einen Vergleich der Ergebnisse schwierig. Die Studien liefern aber erste Orientierungspunkte. Und sie werfen Fragen auf.
Laut ISG-Studie nutzen 69% der Familien mit leistungsberechtigten Kindern bis 18 Jahren Anfang 2012 mindestens eine BuT-Leistung. Ohne den persönlichen Schulbedarf, der automatisch an alle Schülerinnen und Schüler im SGB II/XII-Bezug ausgezahlt wird, beträgt die Inanspruchnahme noch 57%. Insgesamt werden BuT-Leistungen von den Eltern unterschiedlich in Anspruch genommen: nur 4% haben eine Lernförderung beantragt, der Zuschuss zum Mittagessen wird von jeder fünften Familie in Anspruch genommen und bis zu 92% erhalten den Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf. Die BASFI-Studie enthält zwar keine Gesamtnutzungsquote, kommt bei der Analyse der Nutzung einzelner Leitungen jedoch ebenfalls zu Quoten zwischen 5% (etwa eintägige Kita-Ausflüge) und 93% (Schulbedarfspaket).
Aber was ist mit den über 40% der Familien, die keine BuT-Leistungen beantragen? Liegt kein Bedarf vor? Oder sind es vielmehr bürokratische Hindernisse und mangelende Unterstützung, die eine Inanspruchnahme behindern?
Diesen Fragen gilt es weiter nachzugehen, denn die Messlatte für den Erfolg des BuT liegt bei 100% Inanspruchnahmen. “
Quelle: ISS informiert Heft 03/2012