In der Warteschleife – Die Probleme von fast 300.000 Jugendlichen

Auszüge aus der DGB-Expertise zur Struktur und Entwicklung des Übergangsbereichs von Matthias Anbuhl:
“ … Auch wenn die Zahl der jungen Menschen im Übergangsbereich zumindest in absoluten Zahlen gesunken ist, so mündet noch fast jeder dritte Jugendliche, der eine betriebliche Ausbildung sucht, in den Dschungel der Maßnahmen ein. Mit seinen fast 300.000 Neuzugängen hat der Übergangsbereich eine ähnliche Größenordnung wie der gesamte Bereich „Industrie und Handel“. Dort wurden 2011 340.000 Ausbildungsverträge abgeschlossen.

… Die Ergebnisse zeigen, dass es sich bei den jungen Menschen im Übergangsbereich hinsichtlich des Schulabschlusses um eine sehr heterogene Gruppe handelt. Viele dieser Menschen haben eine gute Vorbildung. Mehr als 75 Prozent dieser jungen Menschen verfügen über einen Schulabschluss. Jeder zweite Jugendliche hat einen Hauptschulabschluss. Knapp 25 Prozent erreichen sogar eine mittlere Reife.

… Vor allem junge Menschen im Übergangsbereich sind von Ausbildungslosigkeit bedroht. Zurzeit haben 2,2 Millionen Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren keinen Berufsabschluss. Das sind rund 15 Prozent dieser Altersgruppe. Dieser „abgehängten Generation“ droht ein Leben in Arbeitslosigkeit oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen.

… Eine „abgehängte Generation“, die kaum Perspektiven auf Integration in den Arbeitsmarkt hat, können wir uns vor allem aus gesellschaftlichen Gründen, aber auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der drohenden Fachkräfteknappheit in einigen Branchen und Regionen nicht erlauben. Der Abbau der Warteschleifen im Übergangsbereich muss deshalb in die Mitte der Bildungspolitik rücken.

Hierfür sind folgende Maßnahmen notwendig: ## Die individuelle Berufswegeplanung, als Intensivierung der Berufsorientierung, muss fest in der Schule verankert werden: Sie soll gemeinsam mit einer umfangreichen Beratung und Begleitung der Berufswahl ein Pflichtangebot in allen allgemeinbildenden Schulen sein und spätestens in der 7. Klasse beginnen. Das Themengebiet „Berufs- und Arbeitsweltorientierung“ muss nicht nur in die Lehrpläne … aufgenommen werden, sondern bei allen Lehrämtern verpflichtender Teil des Studiums und damit der Lehrerbildung sein. …
## Das Leistungs- und Beratungsangebot vor Ort soll in Jugendberufsagenturen unter einem Dach gebündelt werden: Um jungen Menschen den Übergang von der Schule in die Ausbildung zu ermöglichen, bieten ihnen viele Einrichtungen unterschiedlichste Hilfen an. … Es fehlt eine zentrale Anlaufstelle, die die Jugendlichen umfassend informiert und ihnen damit Beratung aus einer Hand bietet. Hierzu sind Jugendberufsagenturen nach dem Hamburger Vorbild einzurichten. Sie sollen für alle schulpflichtigen Jugendlichen zuständig sein, einschließlich der Berufsschulpflichtigen, bis sie eine Ausbildung begonnen und abgeschlossen haben.
## Das Recht auf Ausbildung garantieren / neue Struktur für den Übergang von der Schule in die Ausbildung: Jugendliche, die nur aufgrund mangelnder Ausbildungsangebote keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, benötigen keine Warteschleifen. Sie sollten spätestens sechs Monate nach Beginn des Ausbildungsjahres einen Rechtsanspruch auf eine Ausbildung erhalten. …
## Betriebe müssen ihr Einstellungsverhalten ändern / ausbildungsbegleitende Hilfen ausbauen: Die „faktische Abschottung“ vieler Ausbildungsberufe für Jugendliche mit niedrigeren Schulabschlüssen muss beendet werden. Betriebe sollten bei der Auswahl der Auszubildenden gezielt auch schwächere Jugendliche in die Ausbildung übernehmen. Hierzu brauchen die Unternehmen auch Hilfe. Deshalb sollten ausbildungsbegleitende Hilfen zu Regelangeboten für die Betriebe ausgebaut werden. Für jeden Auszubildenden wird dabei ein individueller Förderplan in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb erstellt, anhand dessen
die Lernschritte und Lernerfolge verfolgt werden können. Das unterrichtende Personal setzt sich in der Regel aus erfahrenen Ausbildern und Lehrkräften zusammen. Die sozialpädagogischen Mitarbeiter/-innen unterstützen die Auszubildenden bei deren beruflichen und privaten Problemen und helfen bei Lernproblemen und Prüfungsangst.
## Tarifverträge für Ausbildung nutzen:
## Betriebliche Ausbildung stärken / Branchenfonds einführen: … Die Verantwortung für die Ausbildung
tragen immer weniger Betriebe. Deshalb sollten die Tarifpartner Branchenfonds vereinbaren, die einen fairen finanziellen Ausgleich zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben sichern. Aus dem Fonds sollten innovative Modelle für die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten bezahlt werden. Zum Beispiel der Aufbau von Ausbildungsverbünden oder ein externes Ausbildungsmanagement gerade für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Branchenfonds müssen die Tarifpartner selbst gestalten und verantworten, so lassen sich maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichen Wirtschaftszweige finden. …
## „Zweite Chance“ / Förderung anerkannter Abschlüsse: … „
Die Expertise in vollem Texumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

www.dgb.de/themen/++co++5df10762-24f8-11e2-a3b1-00188b4dc422

Quelle: DGB Bundesvorstand – Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit

Dokumente: DGB_Expertise_In_der_Warteschleife.pdf

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