Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung realisieren

Seit Jahren versuchen die Länder zusammen mit dem Bund, die gesetzlichen Grundlagen für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu zu regeln. Bei den Verhandlungen zum Fiskalvertrag im Sommer dieses Jahres einigten sich Bund und Länder, Regelungen der Eingliederungshilfe durch ein Bundesleistungsgesetz abzulösen.

Am 22. Oktober stellte die zuständige Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder ihre Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Hannover vor. Der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe sowie Landesbehindertenbeauftragte forderten im Hinblick auf Arbeits- und Sozialministerkonferenz (28./29.11.12) Korrekturen.

Die am 22. Oktober vorgestellten Ergebnisse erreichten bei weitem nicht die von Bund und Ländern selbst gesteckten Ziele. Insbesondere sei nicht nachvollziehbar, wie die von Bund und Ländern angestrebte Personenzentrierung verwirklicht werden soll. Es zeichnet sich ab, dass die Hürden für alternative Leistungsanbieter zu Werkstätten für behinderte Menschen viel zu hoch sein werden. Wer gehofft hatte, Unterstützungen zukünftig flexibel einsetzen zu können, müsste von den nun vorliegenden Ergebnissen bitter enttäuscht sein.“

Quelle: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

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