Berufliche Rehabilitation: Wie wirken Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Auszüge aus dem Zwischenbericht zur Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben:

„… Die deskriptiven Analysen zeichnen ein heterogenes Bild, sowohl die Rehabilitanden selbst betreffend als auch die von ihnen besuchten Maßnahmen. Während Rehabilitanden der Wiedereingliederung über eine Berufsausbildung und Berufserfahrung verfügen, stehen Rehabilitanden der Ersteingliederung vorwiegend auf der Stufe des Übergangs von der Schule in das Ausbildungs- bzw. Erwerbssystem. Zwar nehmen insgesamt mehr Männer als Frauen an beruflicher Rehabilitation teil. … Bildungsbiographische Unterschiede zwischen Frauen und Männern finden sich aber nicht, Unterschiede nach Art der Behinderung hingegen schon: Jugendliche und junge Erwachsene in der Ersteingliederung weisen vor allem eine Lernbehinderung auf, während bei Personen in der Wiedereingliederung vor allem Behinderungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie psychische Behinderungen dominant sind.

Aufgrund der institutionellen Zuweisungslogik sind Personen in Ersteingliederung mit durchschnittlich 19 Jahren deutlich jünger als Rehabilitanden in Wiedereingliederung, die im Durchschnitt 31 Jahre alt sind. Die Dauer einer beruflichen Rehabilitation, von der Statusanerkennung bis zum Abschluss, variiert von unter einem Jahr bis zu mehr als drei Jahren und ist abhängig von unterschiedlichsten Einflussgrößen. … Dabei sind Fälle im Bereich der Wiedereingliederung tendenziell kürzer. Dies resultiert daraus, dass bei der Ersteingliederung eine Ausbildung im Mittelpunkt steht, die bis zu drei Jahre dauern kann. Systematische Unterschiede nach Geschlecht oder Art der Behinderung finden sich nicht. So zeigt sich z.B. bei lernbehinderten Personen eine Gruppe mit schnellem Abschluss der Rehabilitationsphase, aber auch eine Gruppe, deren Rehabilitationsverfahren lange andauert. …

Zugangswege
Hinsichtlich der Zugangswege zeichnen sich keine geschlechtsspezifischen Unterschiede, wohl aber nach der Behinderungsart. So kommen bspw. junge Menschen mit einer geistigen Behinderung zu über 60 Prozent aus einer Sonder- bzw. Förderschule, eine Anerkennung während der Teilnahme an einer Maßnahme oder aus einem Arbeitslosengeld-II-Bezug ist nur in geringerem Maße zu beobachten. In den besuchten Maßnahmen spiegelt sich zudem die Förderlogik wider: Die vorherrschenden Maßnahmen, an denen die jungen Erwachsenen bei Reha-Anerkennung teilnehmen, sind berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sowie sonstige vorbereitende Maßnahmen und Arbeitsgelegenheiten. …

Maßnahmeteilnahme
Die Mehrzahl der jungen Menschen nimmt an solchen rehabilitationsspezifischen Ausbildungsmaßnahmen teil, gefolgt von rehabilitationsspezifischen und allgemeinen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie dem Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass jede Person in Ersteingliederung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation an einer Maßnahme teilnimmt. Etwa ein Achtel der Fälle weist keine Maßnahmeteilnahme auf, während alle anderen eine oder häufig auch mehrere Maßnahmen erhalten. Dabei zeigen sich behinderungsspezifische Unterschiede. So dominiert bei den vergebenen Maßnahmen bei Personen mit geistiger Behinderung das Eingangsverfahren bzw. der Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen. Auf der anderen Seite erhalten junge Menschen mit einer Lernbehinderung überwiegend allgemeine und rehabilitationsspezifische BvB sowie rehabilitationsspezifische Ausbildungen. …

Vergabestrategie
Neben dem Zugang in Maßnahmen ist die Identifizierung von Maßnahmeabfolgen bzw. Maßnahmeketten sowie deren Quantifizierung ein wichtiger Gesichtspunkt. Hintergrund hierfür ist, dass in der Praxis häufig Maßnahmen hintereinander vergeben werden, die dann als Förderkette aufeinander aufbauen. Es stellt sich die Frage, ob im Bereich der beruflichen Rehabilitation typische Vergabestrategien der Agenturen zu finden sind oder ob aufgrund der großen Heterogenität der Rehabilitanden nur selten weit verbreitete Maßnahmemuster Anwendung finden. Die typische Maßnahmekette im Bereich der Ersteingliederung ist dabei eine vorbereitende Maßnahme in Kombination mit einer Ausbildungsmaßnahme. In der Wiedereingliederung ist das typische Muster eine vorbereitende Maßnahme kombiniert mit einer Weiterbildung.

Ist die berufliche Rehabilitation beendet, vermerken die Vermittler den sog. „Endegrund“, d.h. den Status, in den ein Rehabilitand wechselt: In der Ersteingliederung geht etwa ein Zehntel der jungen Menschen nach der Rehabilitation in ein Beschäftigungsverhältnis über. Ein gutes Viertel geht in den Arbeitsbereich einer WfbM über, ein Drittel verlässt die Rehabilitation aufgrund fehlender Integrationsaussichten oder fehlender Mitwirkung. Sonstige Gründe, die nicht weiter spezifiziert werden können, liegen etwa zu einem Viertel vor. Die Abgangsarten variieren hier deutlich, wird die Art der Behinderung berücksichtigt. Besonders junge Menschen mit einer Lernbehinderung verlassen die Rehabilitation häufiger aufgrund fehlender Mitwirkung oder fehlender Integrationsaussichten. …“

Der Bericht in vollem Textumfang mit Stand von November 2012 steht als PDF-Download (Art.-Nr.: FB427; ISSN 0174) auf der Service-Seite des BMAS oder im Anhang zur Verfügung.

http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/fb427-berufliche-rehabilitation.html?cms_et_cid=2&cms_et_lid=9&cms_et_sub=schungsberichte/Forschungsberichte-Teilhabe/fb427-berufliche-rehabilitation.html

Quelle: BMAS

Dokumente: fb427_berufliche_rehabilitation.pdf

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