Seit April 2013 ist die Förderung von Bau- und Sanierungsarbeiten in Einrichtungen des Jugendwohnens wieder möglich. In § 80a und b SGB III ist die Gewährung von Zuschüssen und Darlehn für die Förderung von Jugendwohneinrichtungen geregelt. Dabei handelt es sich um ein „Kann-Leistung“ im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Die Linken wollten wissen, ob das mit der Förderung klappt und in welchem Umfang sie in Anspruch genommen wird. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage schreibt die Bundesregierung Zwölf Jugendwohnheime haben seit April 2012 einen Antrag auf Förderung gestellt. In der Antwort heißt es weiter, dass bisher zwei Anträge aus Nordrhein-Westfalen bewilligt wurden und zehn weitere noch geprüft werden. In den schon geförderten Einrichtungen werden insgesamt 117 Wohnheimplätze modernisiert. Die Einrichtungen erhielten jeweils 995.000 und 328.000 Euro dafür. „
Die Antwort der Bundesregierung in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: Antwort_Foerdermoeglichkeiten_des_Jugendwohnens_1713512.pdf