Seit Beginn dieses Ausbildungsjahres müssen in den außerbetrieblichen Ausbildungen und Berufsvorbereitungsmaßnahmen der Arbeitsagenturen und Jobcenter gemeinsame Freizeiten mit Übernachtung durchgeführt werden. Sie haben das Ziel, das Vertrauensverhältnis zwischen Teilnehmenden und Pädagogen zu verbessern, damit motivationsbedingte Abbrüche verhindert werden. Diese Fahrten sind nicht unumstritten.
Maren Kaltschmidt – Sprecherin Weiterbildung FB 5 bei ver.di – geht der Frage nach, ob durch zwangsweise verordnete Freizeitfahrten die Motivation der Teilnehmer/-innen in Berufsvorbereitungsmaßnahmen ernsthaft gesteigert werden kann.
Die Teilnahme ist für die Jugendlichen sowie die pädagogischesn Mitarbeiter/-innen verpflichtend. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen über die die Beratungsfachkräfte von Arbeitsagentur und Jobcenter entscheiden, nicht die Pädgagoginnen und Pädagogen. Das führt zu einer Ungleichbehandlung der Jugendlichen. Einheitliche Richtlinien zur Erteilung einer Ausnahme bzw. Befreiung von der Teilnahme gibt es nicht.
Bei diesen Vertrauensbildenden Fahrten wird gerne der Vergleich zu Klassenfahrten gezogen, um Kritik auszuhebeln. Nur in Schulen werden die Schülerinnen und Schüler mit zunehmendem Alter mehr und mehr in die Planung ihrer Klassenfahrten einbezogen. Wo soll es hingehen? Was soll dort gemacht werden? Dies kann sich sehr positiv auf die Gruppendynamik, das Selbstwertgefühl, die Motivation und die Freude an der Fahrt auswirken. Darüber hinaus wird die Klassenfahrt so zum pädagogisch begleiteten Bildungsprozess und fördert Selbst- und Mitbestimmungsfähigkeit. Ganz anders bei den Freizeitfahrten im Rahmen der „Jugendmaßnahmen“. Hier muss das Konzept schon zum Ende der Angebotsfrist im April feststehen, während die Teilnehmenden erst im September in die Maßnahme einsteigen. Es ist also gesetzt, wann es wohin geht und was dort gemacht wird. Selbst- und Mitbestimmung werden von Anfang an ausgeschlossen.
Es ist nicht zwingend notwendig, dass es im Zusammenhang mit den Freizeitfahrten zu Konflikten kommt. Viele Teilnehmer/-innen finden es in Ordnung daran teilzunehmen, haben Spaß und machen sehr positive Erfahrungen. Aber manche haben auch, durch vielfältige negative Erfahrungen geprägt, grundsätzlich Schwierigkeiten damit, Vertrauen zu fassen. Die Verpflichtung, an einer Freizeitmaßnahme teilzunehmen, an der sie vielleicht gar kein Interesse haben, mit Lehrenden, denen sie nicht genug vertrauen, hilft sicherlich nicht, Vertrauen aufzubauen. Die Pflicht zu Freizeitfahrten ist nicht zielführend. Gerade diejenigen, auf die die Fahrten abzielen, nehmen gar nicht erst teil und brechen frühzeitig die Maßnahme ab.
Die Verpflichtung einer Teilnahme an solch einer Freizeitfahrt scheint insgesamt wenig zielführend und passt nicht zu Bemühungen um verstärkte Partizipation in der Jugendsozialarbeit. „
Den Artikel von Maren Kaltschmidt entnehmen Sie aufgeführtem Anhang.
Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info