Die Programme „Kompetenzagenturen“ und „Schulverweigerung“ – Die 2. Chance“ laufen zum Ende des Jahres 2013 aus. ESF-Restmittel ermöglichen eine weitere Finanzierung bis Ende Juni 2014 für bereits bestehende Projekte. Neuanträge sind nicht möglich.
Ab 13.01.2014 bis zum 15.02.2014 besteht die Möglichkeit im Förderportal des BAFzA einen Antrag für den Bewilligungszeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2014 zu stellen.
Da eine Bewilligung aufgrund der engen Zeitschiene nicht zum geplanten Maßnahmebeginn (01.01.2014) erfolgen kann, ist es für einen Beginn der Maßnahme ab dem 01.01.2014 erforderlich, mit dem im Anhang beigefügten Vordruck bis zum 16.12.2013 den vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen. Später eingehende Anträge können im Bewilligungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Der förmliche Zuwendungsantrag muss in elektronischer Form bis zum 15.02.2014 im Förderportal des BAFzA vorliegen und bis zum 21.02.2014 mit rechtsgültiger Unterschrift in Papierform beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vorliegen. “
Quelle: BAFzA
Dokumente: Antrag_vorz._Massnahmebeginn.doc