Aufruf zur Interessensbekundung: Innovative Projekte der Kinder- und Jugendhilfe

Auszüge aus dem Aufruf Innovative Projekte der Kinder- und Jugendhilfe in der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit
“ … Gemeinsam mit Partnern aus Kinder- und Jugendhilfe, Politik, Schule, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft und unter aktiver Beteiligung Jugendlicher hat das Bundesjugendministerium in der 17. Legislaturperiode die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik gestartet. Ziel des Prozesses ist die Etablierung eines ganzheitlichen Politikansatzes, eines neuen politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leitbildes, das von der Jugend aus gedacht die Interessen und Belange junger Menschen bei allen Entscheidungen im Blick hat.

Die Eigenständige Jugendpolitik soll die Potentiale und Chancen, die eine Gesellschaft mit einer starken Jugend erhält, sichtbar machen und zugleich das Ansehen Jugendlicher in der Gesellschaft aufwerten.
Im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes (KJP) als dem bundespolitischen Förderinstrument in der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit einem Innovationsfonds neue, jugendpolitische Herangehensweisen ab 2014 mit Hilfe von konkreten Projektförderungen weiter in die Fläche getragen und verstetigt werden.
Hierdurch sollen Impulse für neue Wege in den Handlungsfeldern der Politischen Bildung, der Kulturellen Bildung, der Jugendverbandsarbeit, der Internationalen Jugendarbeit und in der Jugendsozialarbeit gesetzt werden.

Sämtliche Projekte sind an den Grundsätzen der Eigenständigen Jugendpolitik auszurichten. …
Für die einzelnen Bereiche sind jeweils inhaltliche Schwerpunkte ausgewiesen. Geförderte Projekte müssen sich an diesen Schwerpunkten orientieren: ## Politische Bildung: Umgang von Jugendlichen mit dem Demographischen Wandel
## Jugendverbandsarbeit: Demographischer Wandel unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung ländlicher Räume
##Kulturelle Bildung: Inklusion im Sinne einer konsequenten Berücksichtigung von Verschiedenartigkeit als Normalfall
##Internationale Jugendarbeit: Profilierung der internationalen Jugendarbeit als außerschulisches nicht formales Bildungsangebot.
##Jugendsozialarbeit: Soziale, schulische und berufliche Integration von Straßenkindern
Grundsätze der Förderung
Grundlage der Förderung sind §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung und die Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Kriterien für die Förderung sind der fachliche Innovationsgehalt, die bundesweite Wirkung des Vorhabens und die Ausrichtung an den o.g. inhaltlichen Schwerpunkten. Berücksichtigt werden hierbei die Nachhaltigkeit des Projektes und Möglichkeiten der Fortsetzung/Nachnutzung der Konzeption nach Abschluss des Projektes.

Die Projekte können im 2. Quartal 2014 beginnen und bis Mitte 2016 gefördert werden. Die Förderung von überjährigen Projekten ist möglich. Für die einzelnen Projektförderungen sind Förderhöhen bis zu 100.000 Euro vorgesehen. Zur Finanzierung der Projekte sollen auch weitere Mittel eingebunden werden. Es können Eigenmittel der Träger, Mittel der Kommunen und der Länder, sowie anderer Bundesressorts, weitere Drittmittel oder Einnahmen aus dem Projekt herangezogen werden. Bei mehreren Finanzierungsquellen ist durch den Zuwendungsempfänger ein entsprechender administrativer Aufwand einzuplanen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind: ## wissenschaftliche Begleitungen (bei Modellprojekten)
## Forschungsprojekte und Evaluationen
## Ausgaben des „laufenden Geschäfts“(keine Personalstellen, nur Honorare, kein Inventar)
## verbandsinterne Veranstaltungen und Gremiensitzungen.
Es erfolgt eine enge fachliche Begleitung der Projekte durch das BMFSFJ Von Interesse sind dabei sowohl die gewonnenen Erkenntnisse, wie auch der Beitrag zur nachhaltigen Verankerung in den Strukturen der außerschulischen Jugendarbeit bzw. der Jugendsozialarbeit sowie die Bildung neuer Kooperationsstrukturen und neuer Formen der Beteiligung von Jugendlichen. Die Projekte sind als Teil der Gesamtkonzeption „Innovationsfonds im KJP“ im Kontext der Fortentwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik zu konzipieren und durchzuführen.

Verfahrensablauf
… Durch die Abgabe einer Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf Förderung der Maßnahme durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. … Ihre Interessenbekundung senden Sie bitte bis zum 20. Februar 2014 per Mail an innovationsfonds@bmfsfj.bund.de
Nach der Entscheidungsfindung durch das BMFSFJ im März 2014 werden die ausgewählten Teilnehmenden zur Vorlage eines Förderantrages zur Umsetzung ihres Konzepts aufgefordert.
Rückfragen zum Interessenbekundungsverfahren richten Sie bitte ausschließlich per Mail an
innovationsfonds@bmfsfj.bund.de

Quelle: BMFSFJ

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