Leitfaden zur konsequenten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erstellt die Bundesregierung derzeit einen Leitfaden zur „konsequenten Einbeziehung der Belange behinderter Menschen in die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Vorhaben der Ministerien“. Zuständig für den Leitfaden ist das Bundesministerium Arbeit und Soziales, beteiligt werden die Bundesministerien u.a. mit ihren Schwerbehindertenvertretungen.

Künftig solle anhand dieses Leitfadens frühzeitig erkannt werden, welche Auswirkungen für Behinderte im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung zu erwarten seien, teilt die Bundesregierung mit. Zudem beinhalte der Leitfaden „praktische Hilfen“ für die Beteiligung von Behindertenorganisationen.

Einen Zeitpunkt für die Fertigstellung des Leitfadens hat die Bundesregierung nicht genannt.“

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Ähnliche Artikel

Gemeinsam für Demokratie & Vielfalt

Im Rahmen des Erasmus-Plus-Projekts „WAVE II – What About Democracy Education, Participation and the Transfer of European Values in the Context of Intercultural Youth Social Work“

Projekte für Teilhabe: Inklusionscheck

Mithilfe des Programms „Inklusionscheck NRW“ können Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2025 Unterstützung für Maßnahmen im Bereich Inklusion beantragen. Mit insgesamt 500.000

Skip to content