Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge führen zu einem massiven Anstieg der Inobhutnahmen

In einem in KomDat Ausgabe 2015/02 veröffentlichten Beitrag haben Nore Jehles und Jens Pothmann für „Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe“ die Statistik hinsichtlich der Inobhutnahmen ausgewertet: „Wenn das Statistische Bundesamt für das Jahr 2014 insgesamt 48.059 im Erhebungsjahr abgeschlossene lnobhutnahmen ausweist, so liegt das Fallzahlenvolumen rund 32% über dem von 2010. Dies entspricht einem Plus von 11.700 Fällen im angegebenen Zeitraum. Beim Anstieg handelt es sich in 3 von 4 Fällen um die lnobhutnahme eines unbegleitet eingereisten Minderjährigen. Deren Zahl hat sich zwischen 2010 und 2014 auf nunmehr 11.642 mehr als vervierfacht (+313%).“

Erhebliche regionale und kommunale Unterschiede bei der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

„Rechnet man die lnobhutnahmen aufgrund einer unbegleiteten Einreise eines Minderjährigen aus der Gesamtstatistik zu den lnobhutnahmen heraus, so sind die Fallzahlen insgesamt nicht mehr um etwa 32%, sondern lediglich um deutlich geringere 9% gestiegen.

Die mehr als 11.600 Fälle mit umF verteilen sich nicht gleichmäßig auf die Länder. Es werden vielmehr erhebliche regionale Unterschiede deutlich. So werden im Jahre 2014 für Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen weniger als 100 Fälle je Land gezählt, während für Bayern und Nordrhein-Westfalen mit knapp 2.000 bzw. mehr als 2.200 die meisten Fälle ausgewiesen werden. Die ungleiche Verteilung bei der Höhe der Fallzahlen in den Ländern setzt sich auf der kommunalen Ebene nicht nur weiter fort, sondern nimmt hier sogar noch weiter zu.

Die jüngsten Zunahmen der letzten Monate, die sich noch nicht in der Statistik abbilden, lassen hier eine weitere Zuspitzung der Probleme erwarten. Wie sich die neue bundesgesetzliche Regelung zu einem bundesweiten Verteilungsverfahren der umF auswirkt, wie sich insbesondere zukünftig regionale Verteilungen in den Ländern darstellen werden und inwiefern hier bei einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage tatsächlich gesteuert werden kann, bleibt abzuwarten.“

Quelle: Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe 2/2015

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