SGB II Änderungen werden nicht der große Wurf

Neue Ausgabe des EINBLICK erschienen
„Mit der am 3. Februar 2016 anstehenden Kabinettsitzung werden die nächsten Änderungen im SGB II konkret. Bereits im November 2012 hatte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungsrechts im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) beschlossen. Diese hat zwischen Sommer 2013 und 2014 mehrmals getagt und Vorschläge für mögliche Änderungen im SGB II erörtert. Einige im Konsens formulierte Änderungsvorschläge sind jetzt in den „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ eingegangen.

Christian Hampel (von der LAG KJS NRW) ist als Fachreferent für die BAG KJS u.a. für das SGB II zuständig. In der neuen Ausgabe des EINBLICK kommentiert er die Neureglungen. Für die Jugendsozialarbeit wird das neue Gesetz kein großer Wurf. Ein großer Kritikpunkt: an den verschärften Sanktionsregeln für junge Menschen wird sich nichts ändern.

Für die gesetzlichen Änderungen ist nachfolgender Zeitplan vorgesehen: ## Kabinett 03.02.2016
##Bundesrat, 1. Durchgang 18.03.2016
##Bundestag, 1. Lesung 14.04.2016
##Bundestag, 2. + 3. Lesung 09.06.2016
##Bundesrat, 2. Durchgang 08.07.2016
##Inkrafttreten 01.08.2016″
EINBLICK

Quelle: BAG KJS

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